
Am 11. Juli 2025 hat das Bundeskabinett ein umfassendes Steuerpaket mit dem Ziel beschlossen, die Wirtschaft in Deutschland anzukurbeln. Laut Deutschlandfunk umfasst das Paket maßgebliche Steuerentlastungen für Unternehmen sowie erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten. Dies wird als ein „Investitionsbooster“ bezeichnet, der den Unternehmen helfen soll, mehr in neue Technologien und Maschinen zu investieren.
Durch die geplanten steuerlichen Maßnahmen werden Bund, Ländern und Kommunen insgesamt Steuereinnahmen von rund 48 Milliarden Euro entgehen. Die Bundesregierung hat jedoch zugesichert, dass sie die Steuerausfälle der Kommunen bis zum Jahr 2029 vollständig übernimmt.
Details des Steuerpakets
Ein zentrales Element des Pakets sind beschleunigte Abschreibungen. Diese Regelung, die von 2025 bis 2027 gilt, erlaubt es Unternehmen, Investitionen schneller steuerlich geltend zu machen. Finanzminister Lars Klingbeil kündigte an, dass Unternehmen, die ab dem 1. Juli neue Maschinen anschaffen, von einer 30-prozentigen Abschreibung profitieren können. Diese Regelung ermöglicht es, die Kosten über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich abzusetzen, was zu einer Verringerung der Steuerzahlungen führen wird.
Die Körperschaftsteuer soll schrittweise von derzeit 15% auf 10% bis zum Jahr 2032 gesenkt werden. Damit wird die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen ab 2032 auf knapp 25% gesenkt. Zusätzlich wird die Steuer auf einbehaltene Gewinne von Personengesellschaften von 28,25% auf 25% bis 2032 reduziert.
Förderung von Elektromobilität und Forschung
Ein weiterer Fokus des Steuerpakets liegt auf der Förderung von Elektromobilität. Betriebsnutzende Fahrzeuge sollen künftig zu 75% der Anschaffungskosten im Investitionsjahr abgeschrieben werden können. Diese Regelung umfasst E-Fahrzeuge, die zwischen Ende Juni 2025 und Ende 2027 neu angeschafft werden. Zudem wird die Preisgrenze für die steuerliche Förderung von Elektrofahrzeugen von 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben.
Eine deutliche Ausweitung der Forschungszulage ist ebenfalls vorgesehen, indem die Obergrenze zur Bemessung der Zulage von 10 Millionen Euro auf 12 Millionen Euro von 2026 bis 2030 angehoben wird. Dies zielt darauf ab, die Innovationskraft der Unternehmen zu stärken und mehr Mittel in Forschung und Entwicklung zu lenken.
Reaktionen und Herausforderungen
Trotz der positiven Resonanz auf die Maßnahmen gibt es kritische Stimmen. Die Grünen fordern einen finanziellen Ausgleich für die Kommunen, die durch die Steuermindereinnahmen vor Herausforderungen stehen könnten. Gleichzeitig hat die Linke geäußert, dass die Entlastungen zunächst nur den Unternehmen zugutekommen, während andere soziale Belange möglicherweise vernachlässigt werden. Diese und weitere Punkte müssen nun im Bundesrat und im Bundestag diskutiert werden, um die Umsetzung des Steuerpakets voranzutreiben.
Insgesamt erwartet die Bundesregierung, dass die Entlastungen für Unternehmen einen Umfang von über 48 Milliarden Euro für den Zeitraum von 2025 bis 2029 erreichen werden. Finanzminister Klingbeil prognostiziert, dass die Unternehmensentlastungen in diesem Jahr bei 2,5 Milliarden Euro liegen und bis 2027 auf nahezu 12 Milliarden Euro anwachsen könnten, was eine signifikante Erleichterung für die Wirtschaft darstellen würde.