
In den vergangenen Tagen führte die Polizei im Rhein-Erft-Kreis umfangreiche Kontrollen von E-Scootern durch, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Am Dienstag, den 8. Juli, wurden in den Städten Elsdorf und Brühl mehrere Fahrzeuge überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass in drei Fällen kein gültiger Versicherungsschutz vorlag, was die Beamten zu weiteren Maßnahmen veranlasste.
Die Kontrollen fanden im Rahmen der Verkehrssicherheitsmaßnahmen statt, nachdem bekannt wurde, dass die blauen Versicherungskennzeichen, die bis zum 1. März dieses Jahres gültig waren, ihre Legitimität verloren haben. Ab dem aktuellen Versicherungsjahr, das vom 1. März 2025 bis zum 29. Februar 2026 läuft, sind jetzt grüne Kennzeichen erforderlich. Dies bedeutet, dass E-Scooter und ähnliche Fahrzeuge ohne das aktuelle Kennzeichen nicht mehr im Straßenverkehr betrieben werden dürfen, was gemäß Pflichtversicherungsgesetz eine Straftat darstellt.
Sanktionen für Fahrer ohne Versicherung
Bei den Kontrollen wurden konkret in Elsdorf gegen 9:35 Uhr ein 34-jähriger und ein 46-jähriger Fahrer angehalten. In Brühl wiederum traf es gegen 18:45 Uhr einen 59-jährigen Fahrer, der auf der Carl-Schurz-Straße ohne Kennzeichen unterwegs war. Allen drei Fahrzeugführern wurde die Weiterfahrt untersagt. Sie müssen nun mit einer Strafanzeige rechnen, während das Verkehrskommissariat weitere Ermittlungen führt.
Die Situation wirft ein Licht auf die drängende Notwendigkeit, die neuen Regelungen in Bezug auf den Versicherungsschutz und die Kennzeichenpflicht zu beachten. Fahren ohne gültiges Kennzeichen führt nicht nur zu rechtlichen Konsequenzen, sondern auch zum Verlust des Versicherungsschutzes, was die potenziellen finanziellen Folgen für die betroffenen Fahrer erheblich erhöhen kann.
Übersicht der neuen Kennzeichenpflicht
Ab dem 1. März jeden Jahres müssen Besitzer von Mopeds, Mofas und E-Scootern ein neues Kennzeichen beantragen. Dies geschieht in der Regel bei Kfz-Versicherern, wobei die alte Versicherung automatisch nach einem Jahr endet. Die Farbe des Kennzeichens ändert sich jährlich, und 2025 werden grüne Kennzeichen benötigt. Besonders zu beachten ist, dass Fahrzeuge wie Roller bis 50 ccm Hubraum, Kleinkrafträder mit entsprechender Betriebserlaubnis und Elektrokleinstfahrzeuge wie Segways ebenfalls in diese Regelung fallen.
Die Kosten für eine Kfz-Haftpflichtversicherung belaufen sich im Durchschnitt auf etwa 45 Euro, während Teilkasko-Prämien zwischen 80 und 100 Euro liegen können. Für einige Fahrer, insbesondere für jüngere, können diese Prämien sogar höher ausfallen.
Die aktuellen Kontrollen der Polizei dienen somit nicht nur der Einhaltung der Vorschriften, sondern tragen auch zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Rhein-Erft-Kreis bei. Es bleibt wichtig, sich über die aktuellen Regelungen zu informieren und die notwendigen Schritte zur Einhaltung der Versicherungspflichten zu unternehmen.
Für weitere Informationen zu diesen Themen können der Kölner Stadt-Anzeiger sowie Finanztip konsultiert werden.