
In der Nacht von Samstag auf Sonntag wurde in der Meininger Innenstadt ein Fahrer eines E-Scooters von der Polizei gestoppt. Bei einer Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass der Mann keinen gültigen Versicherungsschutz für sein elektrisches Fahrzeug hatte. Zudem führte ein Alkoholtest zu alarmierenden Ergebnissen: Der Vortest ergab über 1,1 Promille Blutalkoholgehalt. Die Polizei wird mehrere Anzeigen gegen den Fahrer erstatten. Dies berichtet inSüdthüringen.
Die Nutzung von E-Scootern ist in vielen Städten mittlerweile verbreitet und sie bieten eine schnelle und flexible Mobilitätslösung. Allerdings wird oft unterschätzt, wie gefährlich die Fahrt unter Alkoholeinfluss sein kann. Für E-Scooter gelten die gleichen gesetzlichen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Ab 0,5 Promille ist das Fahren eine Ordnungswidrigkeit, während bereits bei 1,1 Promille von absoluter Fahruntüchtigkeit gesprochen wird, was ein Strafverfahren nach § 316 StGB nach sich ziehen kann. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen sind wichtig für alle E-Scooter-Nutzer und wurden in einem rechtlichen Überblick auf anwalt.de aufgeführt.
Rechtliche Konsequenzen bei Fahruntüchtigkeit
Die strafrechtlichen Folgen für das Fahren eines E-Scooters unter Alkoholeinfluss sind erheblich. Bei einem Blutalkoholgehalt von über 1,1 Promille drohen dem Fahrer nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch ein Eintrag ins Führungszeugnis. Außerdem kann die Fahrerlaubnis nach § 69 StGB entzogen werden, mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten. In bestimmten Fällen, insbesondere wenn der E-Scooter als „Alkohol-Ersatz“ genutzt wurde, kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass auch Personen ohne Führerschein von diesen Regelungen betroffen sind. Sie riskieren ebenfalls eine MPU, bevor ihnen ein Führerschein erteilt wird. Zudem gilt für Fahranfänger in der Probezeit und für Personen unter 21 Jahren eine 0,0-Promillegrenze. Ein Verstoß gegen diese Regel führt zu einem Bußgeld, Punkten in Flensburg, einer Verlängerung der Probezeit sowie der Anordnung eines Aufbauseminars.
Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass die Nutzung von E-Scootern unter Alkoholeinfluss weitreichende rechtliche Konsequenzen haben kann, die denen von Autofahrern ähneln. Im Falle einer Anklage empfiehlt es sich, einen Strafverteidiger zu konsultieren, um die rechtlichen Möglichkeiten zu besprechen.