
Grunderwerbsteuer ist ein wichtiges Thema für Käufer und Verkäufer von Immobilien. Bei nahezu jedem Immobilienkauf fällt diese Steuer an, die in der Regel vom Käufer getragen wird. Interessanterweise haften Käufer und Verkäufer jedoch gesamtschuldnerisch für die Grunderwerbsteuer, wie t-online.de berichtet.
Wenn es keine vertragliche Regelung gibt, teilen sich beide Parteien die Steuer. In der Praxis ist es jedoch gängig, dass Käufer die Kosten im Kaufvertrag übernehmen. Diese Konstellation kann für den Verkäufer möglicherweise zu einem höheren Kaufpreis führen, wenn alternative Lösungen in Betracht gezogen werden, die allerdings selten vorkommen.
Verhandlungsspielraum nutzen
Das Verhandlungsgeschick beider Parteien kann entscheidend sein. Käufer, die sich in einer starken Verhandlungsposition befinden, sollten versuchen, über die Grunderwerbsteuer zu verhandeln. Eine Senkung des Kaufpreises hat nicht nur unmittelbare finanzielle Auswirkungen auf den Käufer, sondern auch auf die Höhe der zu zahlenden Grunderwerbsteuer, die prozentual am Kaufpreis bemessen wird, so die Analyse von augsburger-allgemeine.de.
Da die Steuerlast also direkt vom ausgehandelten Preis abhängt, lohnt es sich für Käufer oft, intensiv zu verhandeln. Verhandlungen können somit nicht nur den Kaufpreis beeinflussen, sondern auch die Höhe der Grunderwerbsteuer, was einen finanziellen Spielraum eröffnet.
Insgesamt zeigt sich, dass ein detailliertes Verständnis für die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Grunderwerbsteuer enorm wichtig ist, um in den oft komplexen Immobiliengeschäften die besten Bedingungen für sich selbst auszuhandeln.