
Am 15. Juli 2025 besuchte Thomas Zöller, der Pflegebeauftragte der Staatsregierung, eine barrierefreie Musterwohnung im Landkreis Roth. Der Besuch zielte darauf ab, die Fortschritte in der barrierefreien Wohnraumgestaltung zu demonstrieren. Zöller zeigte sich begeistert von der Wohnung, die exemplarisch für die Bedürfnisse von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gestaltet wurde.
Ein besonders wichtiger Punkt, den Zöller während seines Besuchs ansprach, war die Notwendigkeit von Umbaumaßnahmen in Bädern. Unter der Leitung von Landrat Ben Schwarz spielte er verschiedene Alltagsszenarien am Esstisch durch, um die Herausforderungen, mit denen Menschen im Alltag konfrontiert sind, verständlich zu machen. Zöller betonte, wie bereits kleine Anpassungen im Wohnraum den Alltag erheblich erleichtern können.
Kosten und Fördermöglichkeiten für barrierefreies Wohnen
Der Umbau zu einer barrierefreien Wohnung kann jedoch kostspielig sein. Laut Informationen von gesund.bund.de können umfangreiche Baumaßnahmen wie Treppenlifte, barrierefreie Badezimmer oder Türverbreiterungen hohe Kosten verursachen. Daher sind verschiedene Zuschüsse und Förderungen für den barrierefreien Umbau verfügbar, abhängig von der persönlichen Lebenssituation und dem Umbauzweck. Es wird empfohlen, eine Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen.
Die wichtigsten Kostenträger für den barrierefreien Umbau umfassen:
Kostenträger | Details |
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Pflegeversicherung | Zuschuss für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme für Menschen mit Pflegegrad (1 bis 5). Bei mehreren Personen in einer ambulanten Wohngruppe bis zu 16.720 Euro. |
Krankenversicherung | Finanzierung bestimmter Hilfsmittel, die ärztlich verordnet sind. Zuzahlung von maximal 10 Euro für gesetzlich Versicherte. |
Rehabilitationsträger | Kostenübernahme durch verschiedene Institutionen, je nach Ursache der Behinderung und Umbauzweck. |
KfW-Programm „Altersgerechtes Bauen” | Förderung durch Kredite für altersgerechtes Umbauen und den Kauf entsprechender Wohnungen. |
Förderungen von Ländern und Kommunen | Eigene Förderprogramme für barrierefreien Umbau, Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden. |
Umbaukosten können auch als „außergewöhnliche Belastungen“ in der Steuererklärung angegeben werden, was zusätzliche finanzielle Entlastungen bieten kann. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V. listet umfassend die Kostenträger für den barrierefreien Umbau auf und stellt damit eine wichtige Informationsquelle für Betroffene dar.
Insgesamt verdeutlichte der Besuch von Thomas Zöller, wie wichtig es ist, barrierefreies Wohnen voranzutreiben und kleine Anpassungen zu fördern, um Menschen mit Einschränkungen eine bessere Lebensqualität zu ermöglichen. Für detaillierte Informationen über mögliche Förderungen und finanzielle Unterstützung können Interessierte die Webseite von gesund.bund.de besuchen oder weitere Einblicke im Donaukurier erhalten.