Versicherung

Versicherungskampf: Frau kämpft um Kosten für lebenswichtige OP!

Eine Oberösterreicherin erlebte kürzlich einen schockierenden Vorfall, als sie aufgrund starker Bauchschmerzen die Notaufnahme eines Krankenhauses aufsuchte. Nach erster Untersuchung wurden die Ärzte auf eine Gynäkologie-Abteilung aufmerksam, wo schließlich eine Flüssigkeitsansammlung im Bauchraum festgestellt wurde. In weiterer Folge musste die Patientin noch am selben Abend operiert werden, da bei ihr eine unbekannte Eileiter-Schwangerschaft diagnostiziert wurde. Die Kosten der Operation beliefen sich auf rund 4.000 Euro. Jedoch lehnte die private Krankenversicherung der Frau die Kostenübernahme ab, da im Tarif Heilbehandlungen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft nicht versichert waren. Diese Entscheidung führte zu erheblichem Stress und Ungewissheit für die Betroffene.

Die Patienten wandte sich daraufhin an die Arbeiterkammer Oberösterreich. Diese argumentierte, dass der Eingriff aufgrund eines akut lebensbedrohlichen Zustandes gedeckt sein müsse. Nach einer zweiten Intervention gab die Versicherung nach und übernahm schließlich die Kosten. Die Arbeiterkammer rät künftig dazu, vor der Aufnahme in die Sonderklasse mit der privaten Krankenversicherung abzuklären, ob eine entsprechende Deckung besteht, um ähnliche Situationen zu vermeiden.

Die Rolle der privaten Krankenversicherung

Der Fall der Oberösterreicherin wirft ein Licht auf die Bedeutung von privaten Krankenversicherungen, insbesondere für Schwangere und Familiengründende. In Österreich wird die private Krankenversicherung für viele relevant, da sie Zusatzleistungen bietet, die von der gesetzlichen Krankenkasse oft nicht abgedeckt sind. Während der Schwangerschaft stehen fünf kostenlose ärztliche Untersuchungen über den Mutter-Kind-Pass zur Verfügung, doch viele zusätzliche Schwangerschaftsuntersuchungen sind keine Kassenleistung und müssen privat bezahlt werden.

Pränataldiagnostische Untersuchungen sowie alternativmedizinische Behandlungen fallen häufig ebenfalls nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse. Außerdem muss bei Wahlärzten zunächst privat gezahlt werden, wobei die Kosten pro Einheit zwischen €150 und €200 liegen können. Ab dem 1. Juli 2024 können Wahlarzt-Rechnungen jedoch direkt bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden, die einen Teil der Kosten erstattet. Welche Kosten von der privaten Krankenversicherung dann übernommen werden, hängt vom jeweiligen Tarif ab.

Zusätzliche Informationen zu Schwangerschaftsleistungen

In Bezug auf Hebammenleistungen ist zu beachten, dass eine einstündige Beratung zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche kostenlos ist, während andere Dienstleistungen meist Privatleistungen darstellen. Auch hier decken Kassenverträge oft nur einen Teil der Angebote ab, und Wahlhebammen kosten in der Regel, wobei 80 % des gängigen Kassentarifs rückerstattet werden. Interessant ist auch, dass für Schwangerschaft und Entbindung in den privaten Krankenversicherungen besondere Wartezeiten von 7 bis 9 Monaten gelten, weshalb der Abschluss einer solchen Versicherung idealerweise während der Familienplanung erfolgen sollte.

Einige private Krankenversicherungen bieten Sofort-Versicherungsschutz ohne Wartezeit für bestehende Schwangerschaften an, was für viele Paare von großem Vorteil sein kann. Unabhängige Versicherungsmakler wie PRIVATpatient.at können hilfreiche Unterstützung bei der Suche nach passenden Tarifen leisten.

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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