
Sachsen und Thüringen setzen derzeit den Betrieb von drei alten Haftanstalten fort, während der Bau eines neuen Großgefängnisses in Zwickau-Marienthal voranschreitet. Die betroffenen Einrichtungen sind die Justizvollzugsanstalt (JVA) Zeithain, die alte JVA Zwickau und das Gefängnis Hohenleuben. Beide Bundesländer rechnen mit geringen Zusatzkosten für die Weiterführung dieser Betriebe, da größere Investitionen in den bestehenden Haftanstalten nicht mehr vorgesehen sind. Laut diesachsen.de befinden sich die beiden erstgenannten Haftanstalten in einem Zustand, der keine signifikanten finanziellen Aufwendungen erfordert. Das Gefängnis Hohenleuben, das in den 1980er Jahren erbaut wurde, ist ebenfalls in gutem baulichen Zustand und wird bis zur Inbetriebnahme des neuen Gefängnisses voraussichtlich keine größeren Renovierungsarbeiten benötigen.
Die drei alten Haftanstalten sollen geschlossen werden, sobald das neue Gefängnis, welches Platz für bis zu 820 Häftlinge bieten wird, 2030 in Betrieb genommen wird. Ursprünglich war der Einzug der ersten Häftlinge bereits für 2019 geplant, jedoch haben sich die Bauarbeiten aufgrund von Verzögerungen und Kostensteigerungen verzögert. Die aktuellen Gesamtkosten für das neue Projekt belaufen sich auf bis zu 500 Millionen Euro, was eine Verdopplung der ursprünglichen Kostenschätzung darstellt. Allein die jährlichen Instandhaltungskosten für die JVA Hohenleuben werden auf bis zu 250.000 Euro geschätzt. Derzeit sind in der JVA Hohenleuben rund 200 Gefangene untergebracht, während es in der JVA Zeithain zum Stichtag 1. Juli insgesamt 319 Häftlinge und in der alten JVA Zwickau 102 Insassen gab. Sachsenweit waren zum gleichen Zeitpunkt insgesamt 2.930 Gefangene inhaftiert, davon 2.711 Männer.
Herausforderungen beim Bau des neuen Gefängnisses
Die Entscheidung zum Bau eines gemeinsamen Gefängnisses für Sachsen und Thüringen fiel bereits 2014, wurde jedoch gegen die Empfehlungen zahlreicher Fachleute getroffen. Kritiker, wie der sächsische Grünen-Landtagsabgeordnete Valentin Lippmann, warnten vor organisatorischen Schwierigkeiten bei Anstalten mit mehr als 400 Plätzen, da die geplante Haftanstalt insgesamt 820 Plätze bieten sollte. Das Projekt geriet von Anfang an ins Stocken, und der ursprüngliche Einzugstermin für die ersten Gefangenen wurde mehrfach verschoben, zuerst auf 2025.
Zudem hat Sachsen im Oktober 2023 den Vertrag mit dem ursprünglich zuständigen Generalplaner gekündigt. Diese Entscheidung war eine Reaktion auf die anhaltenden Verzögerungen, Kostensteigerungen und nicht erbrachten Leistungen. Die Situation verdeutlicht die Herausforderungen, mit denen die beiden Bundesländer im Kontext der Gefängnisbauplanung konfrontiert sind. Trotz dieser Schwierigkeiten bleibt der Betrieb der bestehenden Haftanstalten vorerst weiterhin auf der Agenda.