
Ein aktueller Vorschlag des Instituts der Wirtschaft sieht eine mögliche Vereinheitlichung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes vor. Der Arbeitgeberpräsident Ingo Dulger betont, dass lange Zeiten der Arbeitslosigkeit niemandem helfen und dass es nötig sei, Anreize zur schnelleren Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu schaffen. Dies könnte laut Studie jährlich Einsparungen von bis zu zwei Milliarden Euro ermöglichen.
Der aktuelle Regelungsrahmen sieht vor, dass die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes ab einem Alter von 50 Jahren auf 15 Monate steigt. Ab 55 Jahren können Betroffene bis zu 18 Monate erhalten und ab 58 Jahren sogar bis zu zwei Jahre. Im vergangenen Jahr erhielten etwa 85.000 Arbeitslose länger als zwölf Monate Arbeitslosengeld. Die SPD hat jedoch bereits eine Vereinheitlichung abgelehnt, wobei die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Schmidt anmerkt, dass Menschen über 50 Jahre oft größere Schwierigkeiten haben, nach einem Jobverlust eine neue Stelle zu finden.
Voraussetzungen und Berechnung des Arbeitslosengeldes
Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Laut der Agentur für Arbeit müssen Antragsteller ohne Beschäftigung sein, mindestens 15 Stunden pro Woche für eine versicherungspflichtige Beschäftigung verfügbar sein und sich rechtzeitig arbeitsuchend und arbeitslos melden. Zudem ist das Erfüllen der Anwartschaftszeit erforderlich, die in der Regel eine Mindestdauer von 12 Monaten in den letzten 30 Monaten voraussetzt.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes variiert und basiert auf dem Brutto-Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate. Von diesem Betrag werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und 20% Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, was zu 60% des Leistungsentgelts als täglichem Arbeitslosengeld führt, bzw. 67% bei Vorliegen von Kindern im Haushalt. Die Anspruchsdauer ist abhängig von der Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung und dem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung. Für Arbeitslose unter 50 Jahren beträgt die maximale Bezugsdauer 12 Monate, vorausgesetzt, sie waren zuvor 24 Monate lang versicherungspflichtig.
Regelungen bei befristeten Beschäftigungen
Bei häufigen befristeten Beschäftigungen kann die Anwartschaftszeit auf 6 Monate verkürzt werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dies führt dazu, dass die Anspruchsdauer ebenfalls reduziert wird. Eine Beispielrechnung zeigt, dass 8 versicherungspflichtige Monate einer Anspruchsdauer von 4 Monaten Arbeitslosengeld entsprechen können.
Die Debatte über die Bezugsdauer und die finanziellen Hilfen im Bereich Arbeitslosengeld bleibt also spannend. Experten und Politiker sind sich einig, dass Reformen nötig sind, um den Bedürfnissen der Arbeitslosen, insbesondere der älteren Generation, gerecht zu werden.