
Unternehmer in Hamburg sehen sich mit einer bedeutenden Rückforderung von Corona-Wirtschaftshilfen konfrontiert. Insgesamt müssen die Empfänger 358 Millionen Euro an die Stadt zurückzahlen. Rund 2.000 Forderungen sind aktuell offen und betreffen vor allem die Überbrückungs- und Neustarthilfe, wie die Süddeutsche berichtet.
Insgesamt wurden in Hamburg während der Pandemie rund 3,8 Milliarden Euro an Corona-Hilfen ausgezahlt. Die meisten Anträge wurden zwischen 2020 und 2022 von der Investitions- und Förderbank bewilligt. Die Wirtschaftsbehörde rechnet mit Gesamtforderungen von etwa 200 Millionen Euro, wobei die Rückzahlungen an Antragssteller der Überbrückungshilfe voraussichtlich bei 280 Millionen Euro liegen werden. Bisher sind bereits 48 Millionen Euro an Nachzahlungen veranlasst worden.
Fristen und Rückzahlungspflichten
Die aktuelle Rückforderung wirft Fragen auf, insbesondere hinsichtlich der finanziellen Belastungen für kleine Gewerbetreibende. Die Linksfraktion äußerte mehrfach Bedenken, dass diese Rückzahlungen das Kleingewerbe stark belasten könnten. Die Abrechnung der Soforthilfe aus dem Jahr 2020 ist mittlerweile abgeschlossen, und keine Nachzahlungen an Antragsteller sind in diesem Zusammenhang mehr vorgesehen.
Im gesamten Bundesgebiet sind die Rückzahlungsaktionen Teil eines größeren Efforts, der über 60 Milliarden Euro an Unternehmen ausgezahlt hat. Laut Tagesschau wurden in Deutschland bis zum aktuellen Zeitpunkt rund 60,1 Milliarden Euro an verschiedenen Wirtschaftshilfen verteilt.
Prüfprozesse und finanzielle Situationen
Unternehmen sind nun verpflichtet, nachzuweisen, dass sie die erhaltenen Gelder tatsächlich benötigten. Dieser Nachweis erfolgt häufig durch prüfende Dritte, wie Steuerberater, die ebenfalls die Anträge gestellt haben. Bei zu hohen Bewilligungen müssen Rückzahlungen geleistet werden, wobei den Unternehmen bis zu sechs Monate dafür Zeit eingeräumt wird und Ratenzahlungen möglich sind.
Von bereits bearbeiteten Schlussabrechnungen haben etwa ein Drittel der Unternehmen ihre Förderungen bestätigt bekommen. Über 40 Prozent der Firmen erhalten in diesem Kontext sogar mehr Geld als beantragt. Im Gegensatz dazu muss jedoch etwa ein Viertel der Betriebe Rückzahlungen leisten, im Durchschnitt liegen diese bei rund 7.400 Euro. Der Bundesverband mittelständische Unternehmen hat bereits seine Bedenken zur Finanzlage vieler fester Unternehmen geäußert. Die Rückzahlungspflichten könnten in dieser angespannten Situation eine zusätzliche Belastung darstellen.
Bis zum letzten Donnerstag lagen über 80 Prozent der erwarteten 860.000 Schlussabrechnungen bereits vor. Das Ministerium erwartet, dass bis zur Frist am kommenden Montag etwa 90 Prozent aller Abrechnungen eingereicht werden. Unternehmen, die keine Schlussabrechnung vorlegen, sehen sich im Ernstfall mit der vollständigen Rückzahlung der erhaltenen Corona-Hilfen konfrontiert. Die Prüfung dieser Abrechnungen durch die zuständigen Behörden könnte mehrere Monate in Anspruch nehmen, sodass mit langwierigen Rückfragen zu rechnen ist.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die Rückforderungen von Corona-Hilfen sowohl in Hamburg als auch bundesweit ein bedeutendes und drängendes Thema in der aktuellen Wirtschaftslage darstellen. Unternehmen müssen nun sorgfältig mit den erhaltenen Zuschüssen umgehen und die anfallenden Abrechnungen fristgerecht einreichen, um finanzielle Einbußen zu vermeiden.