
Ab dem 2. Januar 2025 gelten neue Regelungen für Restschuldversicherungsverträge. Laut inFranken muss künftig eine Woche nach der Unterzeichnung des Kreditvertrags vergehen, bevor der Versicherungsvertrag abgeschlossen werden kann. Diese Veränderung ist Teil einer gesetzgeberischen Initiative, die darauf abzielt, Verbraucher besser zu schützen. Der § 7a Abs. 5 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) regelt klar, dass der Versicherer erst nach dieser Frist den Vertrag tätig werden darf.
Ex-Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke kritisierte, dass Restschuldversicherungen häufig im Paket mit Darlehen angeboten werden, was viele Verbraucher in eine unangenehme Lage bringt. Die letzte Marktuntersuchung der BaFin zeigte, dass über 6% der Tester sich gedrängt fühlten, solche Versicherungen abzuschließen. Der Bund der Versicherten (BdV) spricht sich gegen Restschuldversicherungen aus, da sie als überteuert und unzureichend gelten.
Kritik an der Restschuldversicherung
Die Restschuldversicherung wird häufig als kritikwürdig angesehen, nicht nur in Deutschland, sondern auch im Vereinigten Königreich. Dort haben zahlreiche Kreditnehmer erfolgreich Prämien in Höhe von etwa 33 Milliarden Euro zurückgefordert. Eine Studie der Marktwächter der Verbraucherzentrale Hamburg zeigt, dass über 50% der Anbieter die Restschuldversicherung vorzeitig beenden. Dies verstärkt die Berechtigung zur Kritik an den oft intransparenten Vertragsbedingungen.
Die Banken sind seit der Einführung der europäischen Richtlinie zum Versicherungsbetrieb (IDD) verpflichtet, transparenter über die Kosten und Bedingungen der Restschuldversicherung zu informieren. Der Bankenfachverband hat sogar einen Punktekatalog veröffentlicht, um diese Forderung zu unterstützen. Trotz dieser Maßnahmen bleibt die Restschuldversicherung eine freiwillige Zusatzversicherung, die nicht Voraussetzung für den Erhalt eines Kredits ist.
Alternative Optionen und Kündigungsmöglichkeiten
Der BdV empfiehlt stattdessen, eine bedarfsgerechte Risikolebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung in Betracht zu ziehen, die im Falle von Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit greift. Viele Verbraucher verfügen bereits über gesetzliche Absicherungen, die in solchen Fällen helfen können. Die Arbeitslosenversicherung, für unselbstständige Arbeitnehmer verpflichtend, lässt Selbstständige, Rentner und Beamte jedoch außen vor.
Verbraucher, die eine Restschuldversicherung kündigen möchten, müssen verschiedene Fristen und Kündigungsstellen beachten. Ein Widerruf sollte innerhalb von 14 Tagen erfolgen und kann in einem Todesfall bis zu 30 Tage nach Vertragsabschluss erfolgen. Bei Verträgen, die zwischen 2018 und Ende 2024 abgeschlossen wurden, ist eine erneute Widerrufsbelehrung erforderlich. Ab dem 2. Januar 2025 entfällt diese Pflicht.
Ein Einwurfeinschreiben zur Kündigung oder zum Widerruf ist ratsam. Sollten Probleme mit der Versicherung auftreten, können Verbraucher eine Ombudsperson zur Schlichtung einschalten. Laut Gansel Rechtsanwälte variieren die Kosten der Restschuldversicherung stark und können die Gesamtkreditkosten erheblich erhöhen.