
Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Heiko Geue hat sich kürzlich zuversichtlich über eine bevorstehende Auftragswelle für die Bauwirtschaft geäußert. In einer Verteidigung der geplanten Erleichterungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge an Großbetriebe führte Geue aus, dass die Bauwirtschaft voraussichtlich an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen wird. Für die Jahre 2026 und 2027 sind bereits rund 350 Millionen Euro für Landes- und etwa 400 Millionen Euro für Bundesbaumaßnahmen eingeplant. Darüber hinaus sollen in den nächsten zehn Jahren etwa 400 Millionen Euro aus dem Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes investiert werden, um dringend benötigte Projekte zu realisieren.
Geue betonte die Dringlichkeit, einfache Verfahren, digitale Prozesse und eine moderne Auslegung des Vergaberechts zu implementieren, um die Umsetzung dieser Maßnahmen zu beschleunigen. Die Industrie- und Handelskammern in Rostock und Schwerin äußerten jedoch Bedenken, dass die Vergabe an Großunternehmen insbesondere die mittelständische Wirtschaft benachteiligen könnte. IHK-Präsidenten mahnten an, dass die Vergabe kleiner Auftragslose wirtschaftspolitisch zwingend erforderlich sei. Geue widersprach diesen Befürchtungen und versicherte, dass die Ausschreibung einzelner Gewerke weiterhin im Vordergrund stehen werde.
Investitionen und Infrastruktur
Mecklenburg-Vorpommern kann in den kommenden zwölf Jahren mit stolzen knapp zwei Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes rechnen. Diese finanziellen Mittel sollen in erster Linie zur Sanierung von Schulen, Straßen sowie von Polizeidienststellen und Verwaltungsgebäuden verwendet werden. Die Pläne umfassen zudem die Erwartung, dass weitere Mittel aus dem Investitionspaket des Bundes für den Ausbau der Hafeninfrastruktur zur Verfügung gestellt werden.
Um die Bauprojekte effizienter zu gestalten, plant das Land, das Niveau eigener Investitionen hoch zu halten, mit insgesamt 1,7 Milliarden Euro für 2026 und 1,6 Milliarden Euro für 2027 im Etatentwurf. Diese finanziellen Rahmenbedingungen könnten der Bauwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern eine langanhaltende Auftragswelle sichern, was auch in der aktuellen Diskussion um die Vergabeöffnungen eine prominente Rolle spielt.
Bundesgesetzgebung zur Vergabebeschleunigung
Zusätzlich zu den Maßnahmen auf Landesebene hat die Bundesregierung den Entwurf für ein Vergabebeschleunigungsgesetz beschlossen, um die Vergabe öffentlicher Aufträge zu beschleunigen, zu vereinfachen und zu digitalisieren. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche betonte, dass weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung im Vordergrund stehen sollen. Im Jahr 2023 wurden bereits 195.000 öffentliche Aufträge mit einem Volumen von 125 Milliarden Euro vergeben, was den Druck erhöht, die Prozesse zu optimieren.
Zu den Kernzielen des Gesetzentwurfs zählen die Erhöhung der Wertgrenze für Direktvergaben des Bundes von 15.000 Euro auf 50.000 Euro sowie spezifische Maßnahmen zur Stärkung der Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Start-ups. Zudem wird die Nachweispflicht reduziert, um die Verfahren zu ent bürokratisieren. Die Bundesregierung plant, die Maßnahmen zur Erleichterung für kleine Unternehmen noch weiter auszusondieren und das gesamte Vergabeverfahren effizienter zu gestalten. Diese Reformen dürften nicht nur die Bauwirtschaft, sondern auch andere Branchen erheblich betreffen und sind Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Stärkung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit.
Durch die Kombination von Landes- und Bundesinitiativen wird ein klarer Weg geebnet, um die Herausforderungen im Bauwesen wirksam zu adressieren und die Bauindustrie für die kommenden Jahre zu stärken.