Die Verbraucherzentrale Sachsen ruft zur Sammelklage auf
Die Verbraucherzentrale Sachsen weist darauf hin, dass Zalando angeblich rechtswidriges Verhalten zeigt, indem sie von säumigen Kunden ab dem 13. Oktober 2023 eine Gebühr von 5,30 Euro für die zweite Mahnung verlangen. Die Verbraucherzentrale behauptet, dass diese Gebühren nicht mit geltendem Recht vereinbar sind und keine Grundlage in den Zalando-AGB haben. Sie ermutigt Verbraucher, die eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, sich einer möglichen Sammelklage anzuschließen, da die tatsächlichen Kosten für eine Mahnung per E-Mail „verschwindend gering“ sind.
Das neue Verbandsklagegesetz ermöglicht Sammelklagen
Das neue Verbandsklagegesetz, das erst kürzlich in Kraft getreten ist, ermöglicht Sammelklagen in solchen Fällen. Die Verbraucherzentrale prüft die eingegangenen Anträge und reicht die Klage ein, wenn genügend Betroffene zusammenkommen. Selbst ein späterer Anschluss an die Sammelklage ist noch möglich. Dies ist der erste große Praxistest für die neue Klagemöglichkeit, und vor allem kleine Beträge wie in diesem Fall können nun gebündelt geprüft werden.
Wie Zalando auf die Vorwürfe reagieren wird, ist noch nicht bekannt.
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