Jüngst hat Vodafone die Preise für Internet-Anschlüsse seiner Bestandskunden erhöht. Verbraucherschützer halten das für unzulässig und erwägen eine Sammelklage. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale müssen die Kunden nur die vereinbarten Preise bezahlen. Der Verband prüft eine Sammelklage und teilt mit, dass er erst im Herbst entscheiden könne, ob und wie er gegen die Preiserhöhungen gerichtlich vorgeht. Die Erhöhung der Preise rechtfertigt Vodafone mit gestiegenen Energiepreisen für den Bereich der Netze. Das Unternehmen bietet seinen Kunden an, entsprechende Verträge innerhalb von drei Monaten zu kündigen, sollten sie die Preiserhöhungen nicht akzeptieren.
Gemäß einem Bericht von www.hna.de haben Verbraucherschützer Bedenken geäußert, dass Vodafone-Kunden leer ausgehen könnten, wenn die Erhöhungen der Preise nicht rückgängig gemacht werden. Kunden, die bereits Verträge vor dem 15. November 2022 abgeschlossen haben, müssen bis zu 60 Euro im Jahr mehr bezahlen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hält diese Erhöhung für unzulässig und prüft derzeit eine Sammelklage.
Die möglichen Auswirkungen dieser Preiserhöhungen könnten weitreichend sein. Zum einen könnten Vodafone-Kunden aufgrund der höheren Kosten nach Alternativen suchen und zu anderen Internetanbietern wechseln. Dies könnte einen erheblichen Kundenschwund für Vodafone bedeuten und das Wachstum des Unternehmens negativ beeinflussen. Zum anderen könnten andere Telekommunikationsunternehmen möglicherweise ähnliche Preiserhöhungen in Betracht ziehen, um ihre eigenen Kosten zu decken. Dies würde zu einem Anstieg der Internetpreise insgesamt führen und die Verbraucher belasten.
Es bleibt abzuwarten, wie die Verbraucherzentrale Bundesverband auf die Preiserhöhungen von Vodafone reagiert und ob es zu einer Sammelklage gegen das Unternehmen kommt. Sollte die Klage zugunsten der Verbraucher entschieden werden, könnte dies ein Präzedenzfall sein und den Verbrauchern helfen, gegen unzulässige Preiserhöhungen anderer Unternehmen vorzugehen.
Quelle: Gemäß einem Bericht von www.hna.de
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