Gemäß einem Bericht von www.merkur.de, läuft die Sonderregelung für Erwerbsgeminderte, die vor 1961 geboren wurden, bald aus. Das bedeutet, dass es keinen Anspruch mehr auf Erwerbsminderungsrente nach altem Recht geben wird.
Als Finanzexperte kann ich Ihnen mitteilen, dass diese Änderung bedeutende Auswirkungen auf die Rentenansprüche und die finanzielle Situation von Rentnern haben wird. Personen, die vor dem 1. Januar 1961 geboren wurden, haben noch Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente nach altem Recht. Alle später Geborenen erhalten im Ernstfall die neuere Erwerbsminderungsrente.
Die zentrale Unterschied zwischen den beiden Modellen betrifft den Berufsschutz: Nach altem Recht konnte man eine BU-Rente beziehen, wenn man in seinem erwählten Beruf teilweise nicht mehr arbeiten konnte, während man nach neuem Recht erst dann eine Erwerbsminderungsrente erhält, wenn man überhaupt nicht mehr arbeiten kann – also auch nicht in einem anderen Beruf.
Diese Änderung hat Konsequenzen für die Finanzbranche, da sich die Rentenansprüche und -zahlungen für die betroffenen Rentner ändern. Insbesondere diejenigen, die jetzt ins Rentenalter kommen, müssen sich mit den neuen Regelungen auseinandersetzen. Personen, die in den Genuss des Bestandsschutzes kommen, können sich darauf verlassen, dass ihre spätere Altersrente nicht niedriger ausfallen wird als die zuvor bezogene Erwerbsminderungsrente.
Es ist wichtig, dass betroffene Rentner sich vor einer Entscheidung zur Frührente oder Altersrente beraten lassen, um die finanziellen Auswirkungen zu verstehen und die beste Entscheidung für ihre individuelle Situation zu treffen. Die Finanzbranche sollte sich auf verstärkte Beratungsanfragen und Informationsbedarf von Rentnern einstellen, um sie bei dieser wichtigen Weichenstellung zu unterstützen.
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