Das Aktionärskomitee Südtirol, vertreten durch die Rechtsanwälte Prof. Massimo Cerniglia, Alessandro Caponi und Roberto Ciammarughi, informierte über die Zulassung einer Sammelklage gegen die Volksbank durch das Gericht von Venedig und das Berufungsgericht der Lagune. Laut dem Verbraucherschutzverein Robin wurden Anleger durch irreführende Informationen dazu verleitet, Aktien der Bank zu erwerben, ohne die tatsächlichen Risiken zu kennen.
Das Aktionärskomitee Südtirol reichte darüber hinaus zahlreiche Klagen von individuellen Aktionären beim Landesgericht Bozen ein. Dabei wurde das als gesetzeswidrig eingestufte Verhalten der Südtiroler Volksbank, basierend auf dem Finanzdienstleistungsgesetz von 1998 und der Consob-Verordnung von 2007, angeprangert. Es wurde betont, dass die Bank ihre Aktien mithilfe von ungenauen und fehlerhaften Beratungen an eine Vielzahl von Aktionären verkauft hatte.
Am 15. April 2024 ergingen weitere Urteile zugunsten der Aktionäre, in denen die fehlerhafte Beratung der Bank anerkannt wurde. Richter Grossmann des Landesgerichts Bozen stellte die Unwahrheit des Produktblatts fest, wodurch falsche Erwartungen bei den Sparern hinsichtlich der Liquidierung der Aktien entstanden. Darüber hinaus wurde die Nichtübermittlung des Informationsprospekts bei der Kapitalerhöhung 2015 als schwerwiegende Vertragsverletzung angesehen, die die Möglichkeit zur Kündigung des Wertpapierkaufvertrags eröffnet.
Aktuelle Informationen zu den laufenden Rechtsstreitigkeiten können Aktionäre durch eine Interessenbekundung an die E-Mail-Adresse des Aktionärskomitees senden: aksuedtirol@gmail.com.