Versicherung

Arzt aus Ostholstein vor Gericht: Betrug bei Krankentagegeld!

Ein Arzt aus Ostholstein steht wegen gewerbsmäßigen Betrugs vor Gericht. Der Vorwurf lautet, dass er Krankentagegeld bei seiner privaten Versicherung beantragte, obwohl er während der angeblichen Arbeitsunfähigkeit im Ausland arbeitete. Die Verhandlung findet vor dem Strafrichter in Eutin statt, und die Beweisaufnahme gestaltet sich als schwierig. Der Angeklagte gibt zwar „Nachlässigkeiten“ zu, bestreitet jedoch absichtliches Fehlverhalten. Er sieht sich selbst als Opfer der privaten Krankenversicherung, die ihm Betrug unterstelle, berichtet die Lübecker Nachrichten (LN Online).

Im Sommer 2023 wurde der Arzt nach einem Unfall im häuslichen Umfeld arbeitsunfähig. Er beantragte ein Krankentagegeld in Höhe von 250 Euro nach einer vertraglich geregelten Karenzzeit von 28 Tagen. Seinen Anspruch untermauerte er mit Attesten und Gutachten von Neurologen und Psychologen, die seine Arbeitsunfähigkeit bestätigten. Doch die Versicherung äußerte „erhebliche Zweifel“ an den vorgelegten Unterlagen, da der Arzt weder zu Hause noch in seiner Praxis anzutreffen war. Daraufhin engagierte die Versicherung einen Privatdetektiv, der herausfand, dass der Arzt im Ausland tätig war.

Widersprüchliche Angaben und deren Konsequenzen

Der Angeklagte war Teilhaber einer Gemeinschaftspraxis und gab an, lediglich an einem Tag einen kranken Kollegen vertreten zu haben. Die Situation eskalierte, als das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde, da die gegenteilige Behauptung nicht bewiesen werden konnte, während die 23.000 Euro, die er beansprucht hatte, nicht ausgezahlt wurden. Der Streit um das Geld wird voraussichtlich in einem Zivilprozess weitergeführt.

Die Lübecker Nachrichten berichten auf ihrer Plattform, dass ähnliche Fälle in der Vergangenheit bereits zu dramatischen Folgen für andere Versicherungsnehmer führten. Beispielsweise muss ein 45-jähriger Mann, der über einen längeren Zeitraum Krankentagegeld bezogen hatte, nunmehr 1,1 Millionen Euro an seine Versicherung zurückzahlen, einschließlich Zinsen. Er gab an, aufgrund psychischer Probleme arbeitsunfähig zu sein, während er jedoch heimlich ein Medizinstudium absolvierte und erfolgreich abschloss. Das Landgericht Hildesheim entschied letztlich, dass der Versicherungsnehmer seiner Versicherung durch Betrug das Geld entzogen hatte. Dies untermauerte das Gericht mit der Feststellung, dass das abgeschlossene Studium die Behauptung der vollständigen Arbeitsunfähigkeit widerlegte (Versicherungsrecht Offenbach).

In diesem Fall wies das Gericht die Argumentation des Verteidigers zurück, der das Medizinstudium als therapeutisch wirksame Maßnahme für die psychischen Symptome des Mandanten verteidigte. Der Versicherungsnehmer muss neben dem Ursprungsbetrag auch fast 200.000 Euro Zinsen zurückzahlen, während ein Strafprozess wegen Betrugs noch bevorsteht und das Urteil aktuell nicht rechtskräftig ist.

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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