Für Hobbygärtner könnte das Rasenmähen zukünftig teurer werden. Laut den Plänen der Bundesregierung sollen selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Aufsitzrasenmäher ab dem 23.12.2023 versicherungspflichtig werden. Dies bedeutet, dass auch für Aufsitzrasenmäher, die auf öffentlichen Grundstücken gefahren werden, eine Versicherungspflicht besteht. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Geldstrafen oder sogar einer Freiheitsstrafe belegt werden.
Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) gibt jedoch an, dass die aktuelle Versicherungslösung ausreichend sei. In den meisten Fällen seien Arbeitsmaschinen über die private Haftpflichtversicherung des Fahrzeugbesitzers abgesichert. Bisher gibt es keine bekannten Fälle, in denen der Versicherungsschutz der allgemeinen Haftpflichtversicherung nicht ausgereicht hätte.
Gemäß der EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung („KH-Richtlinie“, EU 2021/2118) soll das deutsche Gesetz geändert werden, um die Versicherungspflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen einzuführen.
Diese geplante Regelung könnte Auswirkungen auf den Markt für Rasenmäher haben. Da die Versicherungspflicht zusätzliche Kosten für Aufsitzrasenmäherbesitzer bedeutet, könnten sich viele Verbraucher für andere Varianten des Rasenmähens entscheiden, wie beispielsweise den Einsatz von handgeführten Elektro- oder Benzin-Rasenmähern. Dadurch könnte die Nachfrage nach Aufsitzrasenmähern zurückgehen.
Quelle: Gemäß einem Bericht von t-online.de, Link
Den Quell-Artikel bei www.t-online.de lesen