
Die deutsche Finanzaufsicht Bafin hat die aktuellen Transparenzregeln für nachhaltige Geldanlagen scharf kritisiert. Bafin fordert die EU auf, bessere Schutzmechanismen für Privatanleger zu schaffen. Rupert Schaefer, Exekutivdirektor der Bafin für Nachhaltigkeit, äußerte sich unzufrieden über die Wirksamkeit der bestehenden Transparenzregelungen und warnte vor den Gefahren des Greenwashings. Die EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) sollte ursprünglich die Transparenz erhöhen und Greenwashing verhindern, jedoch zeigen die aktuellen Entwicklungen, dass hier noch Handlungsbedarf besteht.
Kritiker bemängeln, dass die EU-Vorgaben oft zu Verwirrung führen. Insbesondere in Artikel-9-Fonds, die als besonders nachhaltig gelten, finden sich auch Investitionen von Öl- und Gasunternehmen. Schaefer betont, dass die SFDR keine Qualitätssicherung für Nachhaltigkeit sei und fordert eine Weiterentwicklung dieser Verordnung, um die Interessen der Anleger besser zu schützen.
Greenwashing im Fokus
Der Begriff „Greenwashing“ ist in der Diskussion über nachhaltige Geldanlagen allgegenwärtig. Laut der Bafin handelt es sich dabei um Praktiken, bei denen Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsprofile unklar darstellen. Dies kann dazu führen, dass Anleger in die Irre geführt werden, insbesondere wenn Investments nicht die gewünschte ESG-Wirkung entfalten. Schaefer warnte, dass Greenwashing das Vertrauen in den Markt für nachhaltige Investitionen gefährden könnte.
Die Bafin nimmt diese Problematik ernst und hat Maßnahmen ergriffen, um gegen Greenwashing vorzugehen. Dazu gehört die Überwachung der Einhaltung von Offenlegungspflichten sowie die Überprüfung von Produkten vor ihrer Markteinführung. Die Behörde kontrolliert auch, ob Marketingmitteilungen den offengelegten Informationen entsprechen. Auf europäischer Ebene ist die Bekämpfung von Greenwashing ein bedeutendes Thema, und im Sommer 2024 soll ein Abschlussbericht von drei Aufsichtsbehörden veröffentlicht werden, der Empfehlungen zur Verbesserung der Nachvollziehbarkeit von Nachhaltigkeitsaussagen enthalten soll.
Entwicklungen in der EU und Herausforderungen
Die EU-Kommission verfolgt das Ziel, private Gelder in nachhaltige Investitionen zu leiten, ein Ansatz, der jedoch einige Herausforderungen mit sich bringt. Voraussetzung dafür ist, dass sowohl Privatanleger als auch institutionelle Investoren in der Lage sind, zu beurteilen, ob Anlageprodukte ihren Nachhaltigkeitsvorstellungen entsprechen. Die Bafin kritisiert die Vielfalt der ESG-Produktratings, die unterschiedliche Gewichtungen von Governance und Umweltaspekten aufweisen.
Zudem stößt der Umgang mit Atomkraft und Gas als nachhaltigen Geldanlagen auf Widerstand, während in den USA, unter der Regierung von Präsident Trump, ESG-Kriterien weitgehend ignoriert werden. Diese Entwicklungen führen zu einem zunehmenden Gegenwind für die Branche für nachhaltige Geldanlagen. Schaefer erklärt, dass deutsche ESG-Fonds weiterhin in US-Unternehmen investieren können, solange die Definition von „nachhaltig“ klar ist, und weist gleichzeitig darauf hin, dass Rüstungsinvestitionen in ESG-Finanzprodukten zulässig sind, solange diese offengelegt werden.
Die Bafin hat sich nicht nur verpflichtet, Greenwashing ernst zu nehmen, sondern auch aktiv auf gesetzliche Regelungen hinzuwirken, die eine klare und transparente Informationspolitik fördern. So soll endlich das Vertrauen der Anleger in nachhaltige Investitionen wiederhergestellt werden.