
Ab dem 1. Juni 2025 tritt eine erweiterte Krankentagegeld-Regelung der BarmeniaGothaer in Kraft, die vollversicherten Frauen zugutekommt, die eine Fehlgeburt erleiden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, betroffene Mütter umfassender und unbürokratischer zu unterstützen. Frauen mussten bisher für einen Anspruch auf Krankentagegeld eine ärztliche Krankschreibung einholen. Zukünftig wird ein ausdrückliches Beschäftigungsverbot bei Fehlgeburten wirksam, es sei denn, die Frau möchte weiterarbeiten.
Die Regelung sieht gestaffelte Krankentagegeldansprüche vor, die sich nach dem Zeitpunkt der Fehlgeburt richten. Betroffene Frauen können ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf bis zu zwei Wochen Krankentagegeld erheben. Ab der 17. Schwangerschaftswoche beträgt der Anspruch bis zu sechs Wochen, und ab der 20. Schwangerschaftswoche können bis zu acht Wochen Krankentagegeld beansprucht werden. Diese neuen Regelungen sollen die soziale Absicherung vollversicherter Frauen in einer emotional belastenden Lebensphase verbessern, wie Cash-Online berichtet.
Änderungen im Mutterschutzgesetz
Gleichzeitig wird das Mutterschutzgesetz geändert, um gestaffelte Schutzfristen bei Fehlgeburten einzuführen. Diese Änderungen treten ebenfalls am 1. Juni 2025 in Kraft. Die neuen Schutzfristen sehen vor, dass Frauen, die eine Fehlgeburt ab der 13. Woche erleben, für bis zu zwei Wochen Mutterschutz erhalten. Liegt die Fehlgeburt in der 17. Woche, sind bis zu sechs Wochen Mutterschutz vorgesehen, und ab der 20. Woche können sich die Schutzfristen auf bis zu acht Wochen erstrecken. Diese Regelungen sollen den betroffenen Müttern helfen, sich in ihrer Trauerphase zu erholen, während Arbeitgeber diese Frauen während der Schutzfristen nicht beschäftigen dürfen, es sei denn, die Frau erklärt sich ausdrücklich zur Arbeit bereit, wie Techniker Krankenkasse feststellt.
Innerhalb der Schutzfristen haben Frauen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen, die sich nach der Dauer der Schutzfristen richten. Zudem können Arbeitgeber die Kosten für den Mutterschutz über die Umlageversicherung U2 zurückholen. Eine ärztliche Bescheinigung über die Fehlgeburt ist ab der 13. Schwangerschaftswoche erforderlich, aus der die Woche der Fehlgeburt hervorgeht. Diese Regelungen sind besonders relevant, da es bisher keine Schutzangebote für Fehlgeburten vor der 24. Schwangerschaftswoche gab; betroffene Frauen mussten sich krankschreiben lassen.
Die Änderungen im Gesetz sind eine Reaktion auf bestehende Lücken im Mutterschutzgesetz, das bisher lediglich Leistungen für Totgeburten nach der 24. Woche oder bei einem Gewicht des Kindes von mindestens 500 Gramm vorsah. Mit den neuen Regelungen wird der rechtliche Rahmen für Frauen, die tragische Verluste erleiden, erheblich verbessert, was sowohl emotionalen als auch finanziellen Beistand betrifft. Der Deutsche Bundestag informiert über das Gesetzgebungsverfahren und den beschlossenen Gesetzentwurf.