
Ab dem 1. Juli 2024 müssen Versicherte im Standardtarif der privaten Krankenversicherung (PKV) mit einer erheblichen Beitragserhöhung von 25 Prozent rechnen. Laut Ärzteblatt steigen die durchschnittlichen Kosten für diesen Tarif von etwa 400 Euro auf rund 500 Euro pro Monat. Diese Anpassung betrifft rund 53.900 Menschen, was etwa 0,6 Prozent der privat Versicherten entspricht.
Die Gründe für diese Beitragserhöhung sind vielschichtig. Die Anhebung basiert auf gestiegenen Leistungsausgaben, die bis Ende 2023 angestiegen sind. Insbesondere Kostensteigerungen im stationären Sektor haben einen großen Einfluss. Beispielsweise wurden die Landesbasisfallwerte um 4,4 Prozent angehoben. Darüber hinaus ist die Kostenentwicklung für Pflege im Krankenhaus zwischen 2021 und 2023 um 37,5 Prozent je durchschnittlichem Pflegetag gestiegen. Auch die Operationszahlen haben aufgrund nachzuholender elektiver Operationen zugenommen.
Wirtschaftliche Belastungen der PKV
Die PKV betont, dass diese Beitragserhöhungen nicht willkürlich sind. Der PKV-Verband prüft auf Grundlage der Daten der Versicherungsunternehmen, ob eine Anpassung der Beiträge notwendig ist. Aktuell sehen sich jedoch auch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) mit ähnlichen finanziellen Herausforderungen konfrontiert. Eine Finanzierungslücke in der GKV zwingt zur Anhebung der Zusatzbeiträge.
Laut Berichten haben zu Beginn des Jahres bereits zwei Drittel der privat Versicherten eine durchschnittliche Beitragserhöhung von 18 Prozent erlebt. Die Gesamtsteigerung im Jahr 2024 beträgt bereits 12 Prozent, ohne unterjährige Anpassungen zu berücksichtigen.
Wer ist betroffen?
Der Standardtarif richtet sich in erster Linie an ältere Versicherte mit eingeschränkten finanziellen Mitteln. Er steht privat Versicherten ab 65 Jahren zur Verfügung, wenn sie ihre Vollversicherung vor 2009 abgeschlossen haben. Auch Versicherte ab 55 Jahren können in den Standardtarif wechseln, sofern ihr Einkommen unter der Bemessungsgrenze der GKV liegt. Der Leistungsumfang orientiert sich an dem der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der Höchstbeitrag für den Standardtarif beträgt ab 2025 maximal 804,82 Euro für Einzelpersonen und 1.207,23 Euro für Ehepaare. Zum Vergleich: Im Vorjahr lag der Höchstbetrag bei 755,56 Euro (Einzelperson) und 1.133,34 Euro (Ehepaare). Trotz der Erhöhung zahlen die meisten Versicherten im Standardtarif weniger als der Durchschnittsverdiener in der GKV, der 2025 bei 736 Euro liegen wird.
Ausblick auf zukünftige Entwicklungen
Die Beitragserhöhung im Standardtarif ist Teil einer breiteren Entwicklung in der PKV und GKV, die eine Anpassungsreaktion auf gestiegene Kosten darstellt. Es wird jedoch auch darüber diskutiert, zukünftige Gesundheitsreformen könnten weitere Auswirkungen auf die Beitragsgestaltung haben. Der PKV-Verband setzt sich für Reformen ein, um eine planbarere Beitragsentwicklung zu gewährleisten, während Verbraucherschützer die Idee unterstützen, häufiger, aber in kleineren Schritten Anpassungen vorzunehmen.
Die Erhöhungen im Standardtarif sind demnach nicht nur eine Reaktion auf aktuelle Marktentwicklungen, sondern auch ein Hinweis auf die Herausforderungen, denen sich die private Krankenversicherung in den kommenden Jahren stellen muss.