
In einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wird die Bedeutung von gesundheitlichen Härtegründen im Mietrecht neu bewertet. Demnach kann ein Mieter einer Kündigung wegen Eigenbedarfs widersprechen, wenn er gerichtlich belastbare gesundheitliche Gründe vorlegt. Ein Facharztattest ist dazu nicht zwingend erforderlich, wie in einem Fall deutlich wurde, bei dem ein Mieter eine Stellungnahme eines Psychoanalytikers vorlegte. Diese Beschreibung zeigte regelmäßige psychotherapeutische Sitzungen und eine akute Depression des Mieters auf, was jedoch von den Amts- und Landgerichten nicht als ausreichend erachtet wurde. Diese wiesen den Widerspruch als unbegründet zurück und gaben der Räumungsklage statt. Der Bericht von Haufe unterstützt diese Darstellung und hebt hervor, dass der BGH das Urteil wieder aufhob und den Fall zur weiteren Prüfung zurückverwies.
Der Hintergrund dieses Entscheids liegt im § 574 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Laut diesem Paragraphen hat ein Mieter das Recht, der Kündigung zu widersprechen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses eine unzumutbare Härte darstellt. Hierbei ist zu beachten, dass Umzüge für Mieter oft erhebliche gesundheitliche Risiken bergen können. Der Mieter ist jedoch verpflichtet, die entsprechenden Umstände detailliert darzulegen und nachzuweisen. Auch wenn ein fachärztliches Attest nicht unbedingt gefordert wird, ist eine ausführliche Stellungnahme eines qualifizierten Behandlers notwendig, um die gesundheitlichen Risiken zu belegen. Gemäß de.jure gibt es bereits 501 Entscheidungen, die sich mit der Thematik beschäftigen, was zeigt, wie tiefgreifend das Thema im deutschen Mietrecht verankert ist.
Folgen für zukünftige Mietstreitigkeiten
Das jetzt vorliegende Urteil könnte bedeutende Auswirkungen auf zukünftige Mietstreitigkeiten haben. Vorangegangene Entscheidungen, wie die des BGH vom 16. April 2025 zu gesundheitlichen Härten, könnten durch die neue Rechtsprechung modifiziert werden. Das Landgericht, dem der Fall zurückverwiesen wurde, steht nun vor der Herausforderung, klarzustellen, ob die Grundlagen für einen gesundheitlichen Widerspruch tatsächlich bestehen. Dies wird auch von relevanten Entscheidungen beeinflusst, wie den Urteilen des BGH zu Eigenbedarfskündigungen und der angemessenen Berücksichtigung einer Mieterhärte. Eine sorgfältige Abwägung der Interessen von Mietern und Vermietern wird in diesen Fällen zunehmend wichtiger.
Insgesamt zeigt das Urteil des BGH, dass die gerichtliche Überprüfung von Eigenbedarfskündigungen im Rahmen von gesundheitlichen Aspekten strenger und differenzierter erfolgen muss. Es bleibt abzuwarten, welche Präzedenzfälle die kommende Rechtsprechung hervorbringen wird und inwiefern diese den Mieterschutz weiter verbessern können.