
Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich aktuell mit einem leitenden Rechtsfall zur Haftung bei Unfällen, die mit Fahrzeugen und Anhängern in Verbindung stehen. Insbesondere geht es um einen Vorfall, der beim Rückwärtsfahren mit einem Pkw samt Anhänger geschah. Hierbei lenkte eine Autofahrerin ihr Gespann, was zu einem Unfall führte. Interessant ist, dass der Pkw und der Anhänger bei unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften versichert waren. Im Nachgang übernahm die Kfz-Haftpflichtversicherung zunächst den vollen Schaden von 930 Euro und forderte anschließend 465 Euro von der Anhängerversicherung zurück.
Die Anhängerversicherung weigerte sich allerdings zu zahlen und berief sich auf den § 19 Absatz 4 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Dies führte zu einer Klage vor dem Landgericht Hannover, wo die Klägerseite argumentierte, dass das Rückwärtsfahren nicht als „Zugvorgang“ angesehen werden könne. Das Landgericht Hannover wies die Klage jedoch ab und stimmte der Beklagten zu, was dazu führte, dass der Fall beim BGH in Karlsruhe landete.
Urteil des Bundesgerichtshofs
In einer Entscheidung, die am 14. November 2023 veröffentlicht wurde, kam der BGH zu dem Schluss, dass Rückwärtsfahren tatsächlich als „Ziehen“ im Sinne des StVG gilt. Dies bedeutet, dass die Haftung für den Schaden größtenteils bei der Kfz-Versicherung liegt. Die Anhängerversicherung ist somit nicht verpflichtet, Kosten zu übernehmen, selbst wenn das Gespann rückwärts bewegt wurde. Dieses Urteil sorgt für Klarheit in der Versicherungspraxis und wirft Fragen hinsichtlich der Haftung bei Unfällen mit verschiedenen Versicherungsträgern auf.
Relevanz für internationales Recht
Zusätzlich ist der Fall nicht nur für die nationale, sondern auch für die internationale Rechtsprechung von Bedeutung. Es gibt parallele Urteile, die die Anwendung deutschen Rechts auf den Innenausgleich der Haftpflichtversicherer von Zugfahrzeug und Anhänger thematisieren, wenn diese in verschiedenen Ländern angemeldet sind. Insbesondere befasst sich ein Urteil vom 03. März 2021 mit den Voraussetzungen und der Zuständigkeit deutscher Gerichte, auch wenn es um Ansprüche aus unerlaubter Handlung geht. Dies zeigt, dass die Frage der Haftung über nationale Grenzen hinweg komplex ist und die rechtlichen Rahmenbedingungen erheblich variieren können.
Die Entscheidungen des BGH und anderer relevanter Gerichte verdeutlichen, wie wichtig eine klare gesetzliche Regelung im Bereich der Verkehrshaftpflichtversicherung ist. In Deutschland gilt, dass im Fall eines Unfalls mit einem Pkw und einem Anhänger, die Haftung normalerweise dem Fahrzeughalter des Zugs zugeordnet wird, auch beim Rückwärtsfahren. Dies bietet nicht nur Klarheit für die Beteiligten, sondern stärkt auch die vertraglichen Grundlagen der Versicherungsgesellschaften.
Für detaillierte Informationen zu dem Fall können die Urteile und gesetzlichen Bestimmungen auf den Plattformen anwalt.de und dejure.org eingesehen werden.