
Bezieher von Bürgergeld müssen im kommenden Jahr 2026 mit einer Nullrunde rechnen. Das bedeutet, dass die Höhe des Regelbedarfs zum 1. Januar 2026 unverändert bleibt. Nach den letzten Erhöhungen in den Jahren 2023 und 2024, die als Inflationsausgleich dienten, wird der Betrag für alleinstehende Personen bei 563 Euro pro Monat liegen. Paare in Bedarfsgemeinschaften erhalten jeweils 506 Euro pro Person, während Kinder je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro bekommen. Süddeutsche Zeitung berichtet, dass diese Nullrunde mehrere Millionen Empfänger betreffen wird.
Aktuell sind rund 5,6 Millionen Personen auf das Bürgergeld angewiesen, davon etwa 4 Millionen erwerbsfähig. Die Bundesregierung ist gesetzlich verpflichtet, die Höhe des Bürgergelds jährlich zu überprüfen und anzupassen. Im Jahr 2025 wird jedoch eine Nullrunde erwartet, da die Inflation im Vergleich zu den Vorjahren gesunken ist. n-tv ergänzt, dass die Verordnung zur Nullrunde voraussichtlich Mitte September im Kabinett beschlossen wird, ohne dass der Bundestag zustimmen muss.
Härtere Sanktionen angekündigt
Im Kontext der Nullrunde kündigt Arbeitsministerin Bärbel Bas auch härtere Sanktionen für Bürgergeldempfänger an. Bei Terminversäumnissen im Jobcenter soll das Bürgergeld künftig um 30 Prozent gekürzt werden, während die bisherige Kürzung bei 10 Prozent lag. Bas betont die Notwendigkeit von mehr Verbindlichkeit und Unterstützung für die Rückkehr in Arbeit. Dies ist besonders relevant, vor dem Hintergrund der rund 5,5 Millionen Bürgergeldbezieher im Jahr 2024, bei denen die Gesamtausgaben für das Bürgergeld etwa 47 Milliarden Euro betrugen.
Zusammenfassend wirft die bevorstehende Nullrunde an Regelbedarfen Fragen auf zur finanziellen Absicherung und zur notwendigen Unterstützung der betroffenen Personen. Die genaue Umsetzung muss allerdings noch vom Bundeskabinett genehmigt werden. Es bleibt abzuwarten, wie die Auswirkungen der strikteren Sanktionen die Integrationsbemühungen der Betroffenen beeinflussen werden.