
Die österreichischen Gemeinden stehen vor einer bedeutenden Erleichterung bei der Abwicklung von Investitionen. Mit der Novellierung des Kommunalen Investitionsprogramms (KIP) wird die Auszahlung von Investitionszuschüssen für kleinere Gemeinden erheblich vereinfacht. Dies wurde von der Bundesregierung, in Übereinstimmung mit dem Österreichischen Städtebund und dem Österreichischen Gemeindebund, beschlossen. Eine der grundlegenden Änderungen betrifft die frühere Ko-Finanzierungspflicht: Gemeinden, die KIP-Mittel erhalten, müssen nun keine eigenen Mittel mehr aufbringen, wodurch sich die Rahmenbedingungen für die Beantragung drastisch verbessern.
Zuvor war die Ko-Finanzierung von 20 bis 50 Prozent eine große Hürde für kleinere Gemeinden. Viele dieser Gemeinden hatten aufgrund der hohen bürokratischen und finanziellen Anforderungen Schwierigkeiten, die benötigten Mittel zu beanspruchen. „Die Novelle bietet direkte und unbürokratische Hilfe für Investitionen in Gemeinden“, beschreibt Gemeindebund-Präsident Johannes Pressl die Neuerungen. Ziel der Reform ist es, insbesondere dringend benötigte Investitionen zu unterstützen und so die Infrastruktur in den Gemeinden nachhaltig zu verbessern.
Finanzielle Ressourcen und deren Verwendung
Für die kommenden Jahre stehen insgesamt bedeutende Mittel zur Verfügung: Für 2025 sind 211 Millionen Euro, 2026 320 Millionen Euro, 2027 290,8 Millionen Euro und 2028 60 Millionen Euro eingeplant. Die Höhe der Mittel sowie deren Verteilung an die einzelnen Gemeinden und die Investitionsbereiche bleiben unverändert. In diesem Jahr erhält die Kommunalverwaltung rund 50 Millionen Euro, was die angespannte Budgetsituation für Bund, Länder und Gemeinden widerspiegelt, wie Finanzminister Markus Marterbauer betont.
Eine der größten Erleichterungen besteht darin, dass die Mittel nun antraglos und ohne die vorher notwendigen Abrechnungen direkt an die Gemeinden übermittelt werden. Berichterstattung über die Verwendung der Mittel erfolgt lediglich an den Gemeinderat. Dadurch wird der Verwaltungsaufwand sowohl auf Bundes- als auch auf Gemeindeebene erheblich reduziert
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Die Verantwortung der Gemeinden
Pressl betont zudem die Verantwortung der Gemeinden im Umgang mit Steuergeldern. Er weist darauf hin, dass eine effiziente Verwendung der Mittel durch Gemeindekooperationen gefördert werden sollte. „Gemeindekooperationen sollen in Reformgesprächen mit dem Bund behandelt werden“, erläutert Pressl weiter.
Die Änderungen werden Teil des Budgetbegleitgesetzes 2025 und dem Nationalrat zur parlamentarischen Behandlung vorgelegt. Nach der Beschlussfassung in National- und Bundesrat wird das Bundesministerium für Finanzen die Gemeinden über weitere Details, insbesondere die Überweisungsbeträge und -termine, informieren. Informationen zu neuen Finanzzuweisungen können direkt an das Bundesministerium für Finanzen gerichtet werden.
Die umfassenden Änderungen im KIP stellen einen entscheidenden Schritt dar, um die Weichen für eine zukunftsorientierte Investitionspolitik in den Gemeinden zu stellen, die den Anforderungen an moderne Infrastruktur gerecht wird.
Für weiterführende Informationen zu den Neuerungen und Zuweisungen im Kommunalen Investitionsprogramm verweisen wir auf die Berichterstattung von kommunal.at und auf die Details auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen.