
Die Bundesregierung plant, internationale Internetkonzerne in Deutschland zur Kasse zu bitten. Ein geplanter Abgabesatz von zehn Prozent auf die Werbeeinnahmen dieser Firmen soll dazu beitragen, die technologische Abhängigkeit von US-Konzernen zu verringern und mehr Wettbewerb zu schaffen. Dieses Vorhaben wird auch angelehnt an das österreichische Modell, das bereits seit 2020 eine Digitalsteuer von fünf Prozent erhebt, umgesetzt. Laut t-online.de erhofft sich die Bundesregierung von dieser Maßnahme eine Stärkung des deutschen Marktes für digitale Dienstleistungen und eine gerechtere Besteuerung großer, international agierender Unternehmen.
Die Erfahrungen aus Österreich zeigen, dass trotz der Einführung der Digitalsteuer keine spürbaren Preisveränderungen für Endkunden festgestellt wurden. Dies könnte ein positives Signal für die deutschen Verbraucher sein, da die Gewinnmargen der Konzerne im Zuge der Besteuerung jedoch gesenkt wurden. Die Debatte über die digitale Besteuerung ist nicht neu. Bereits seit 2000 erhebt Österreich eine Werbeabgabe auf klassische Werbeleistungen, während seit dem 1. Januar 2020 speziell auf Onlinewerbeleistungen eine Digitalsteuer gilt, geregelt im Digitalsteuergesetz (DiStG).
Details zur Digitalsteuer
In Österreich gilt eine Digitalsteuer auf Onlinewerbeleistungen, die im Inland gegen Entgelt erbracht werden. Solche Leistungen werden als im Inland erbracht angesehen, wenn sie auf Geräten mit inländischer IP-Adresse empfangen werden. Beispiele für Onlinewerbeleistungen sind Bannerwerbung und Suchmaschinenwerbung. Ausgenommen von der Digitalsteuer sind Werbeleistungen, die bereits der österreichischen Werbeabgabe unterliegen.
Die Steuerpflicht tritt für Unternehmen in Kraft, die weltweit einen Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro und im Inland einen Umsatz von mindestens 25 Millionen Euro erzielen. Die Steuer selbst beträgt fünf Prozent der Bemessungsgrundlage, also des Entgelts, das der Onlinewerbeleister erhält. Laut usp.gv.at sind die Abrechnungen monatlich vorzunehmen und müssen bis zum 15. des zweitfolgenden Monats entrichtet werden. Diese Regelungen stellen sicher, dass auch internationale Anbieter ihrer steuerlichen Verpflichtung nachkommen können.
Gespräche der Bundesregierung
Staatsminister für Kultur und Medien, Wolfram Weimer, hat bereits Gespräche mit Vertretern von Google und anderen wichtigen Akteuren der Branche vorbereitet, um die Einführung der Abgabe zu diskutieren. Die Bundesregierung prüft verschiedene Ansätze, um eine faire und effektive Steuerregelung zu etablieren. Dabei werden auch freiwillige Lösungen in Betracht gezogen, um die digitale Wirtschaft nicht zu belasten und gleichzeitig die Interessen der Verbraucher zu schützen. Weimer betont die weitgehende Einigkeit zwischen Union, SPD und Grünen über die Einschätzung der Situation.
Kanzler Merz steht hinter diesen Plänen, die eine grundlegende Neuausrichtung der Besteuerung digitaler Dienstleistungen in Deutschland anstreben. Dies könnte nicht nur zu einer faireren Wettbewerbssituation führen, sondern auch zusätzliche Einnahmen für den Staat generieren, die in wichtige öffentliche Anliegen investiert werden könnten. Das Thema digitale Besteuerung bleibt somit in der politischen Diskussion hochaktuell.