
Im Frühjahr 2025 beschloss der Bundestag die Einrichtung eines neuen Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität. Damit reagiert die Bundesregierung auf den bestehenden Investitionsstau und die Notwendigkeit, die Infrastruktur für die Zukunft zu modernisieren. Grundlegend hierfür war eine Erweiterung des Grundgesetzes um den Artikel 143h, der die verfassungsrechtlichen Gegebenheiten für solch ein Vorhaben regelt, wie der WWF berichtet. Das Ziel des Sondervermögens ist klar definiert: Es sollen in den nächsten zwölf Jahren insgesamt 500 Milliarden Euro investiert werden.
Dieser Betrag ist gezielt aufgeteilt: 100 Milliarden Euro stehen für Länder und Kommunen zur Verfügung, weitere 100 Milliarden fließen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF), während die restlichen 300 Milliarden Euro für zusätzliche Programme und Maßnahmen des Bundes eingeplant sind. Der Fokus liegt hierbei nicht nur auf der Erreichung der Klimaziele, sondern auch auf der Förderung von Innovation und der Stärkung der Wirtschaftskraft.
Schutz des Klimas und der natürlichen Lebensgrundlagen
Ein zentraler Aspekt des Sondervermögens ist die Berücksichtigung des Klimaschutzes. Der Artikel 20a des Grundgesetzes schützt die natürlichen Lebensgrundlagen, einschließlich des Klimas, was die Bundesregierung dazu verpflichtet, entsprechende Maßnahmen prioritär zu behandeln. Dies wurde auch vom Bundesverfassungsgericht betont, welches die Dringlichkeit der CO2-Reduktion unterstrichen hat. Entsprechend legt das Klimaschutzgesetz (KSG) Emissionspfade fest, mit der Vorgabe, bis zum 25. März 2026 ein Klimaschutzprogramm vorzulegen.
Die Infrastruktur, die mit diesen Mitteln gefördert werden soll, muss klimaorientiert und sozial gerecht gestaltet sein. Die jährliche Zuweisung von 10 Milliarden Euro an den KTF bis 2035 ist eine der vorgesehenen Maßnahmen, um strukturelle Defizite abzubauen und nachhaltige Investitionen zu fördern. Eine klare Beschränkung ist, dass Investitionen nicht den Klimazielen widersprechen dürfen; dies schließt die Förderung veralteter fossiler Strukturen aus.
Konkrete Maßnahmen und Nutzung der Mittel
Die Verwendung der Mittel ist noch nicht endgültig festgelegt, da Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD laufen. Experten gehen jedoch davon aus, dass ein hoher Finanzierungsbedarf in verschiedenen Bereichen besteht, insbesondere in der Verkehrsinfrastruktur, dem Gesundheitswesen und dem Bildungsbereich. Für die Deutsche Bahn wurden sogar 148 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen angemeldet, wobei der gesamte Investitionsbedarf bis 2034 auf 290 Milliarden Euro geschätzt wird, wie Taylor Wessing berichtet.
Ein elementarer Bestandteil der geplanten Maßnahmen umfasst unter anderem die energetische Sanierung, die Förderung des Schienennetzes sowie den Ausbau von Wasserstraßen und Binnenhäfen. Die Investitionen müssen dabei „zusätzlich“ erfolgen, was bedeutet, dass der Investitionsanteil im Bundeshaushalt 10 % der Gesamtausgaben ohne das Sondervermögen übersteigen muss.
Der Bundesrat hat dem Schuldenpaket zur Einrichtung des Sondervermögens bereits zugestimmt, was auch eine Einschränkung der Schuldenbremse bedeutet. Zukünftig werden bestimmte Ausgaben, wie beispielsweise für den Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie für die Verteidigung, nicht mehr auf die Schuldenbremse angerechnet. Dies biete den Bundesländern die Möglichkeit, auch 100 Milliarden Euro für infrastrukturelle Projekte zu nutzen.
Um die ehrgeizigen Klimaziele weiterhin verfolgen zu können, ist eine effiziente Kontrolle und Evaluation der Mittelverwendung entscheidend. Der WWF schätzt den jährlichen Investitionsbedarf bis 2030 auf 50 bis 84 Milliarden Euro, was die Notwendigkeit verdeutlicht, dass diese Investitionen nicht nur sinnvoll, sondern auch rechtlich verbindlich in den Planungsprozess integriert werden müssen.
Die Regierung hat somit einen umfassenden Plan aufgestellt, um die Herausforderungen der Zeit zu meistern und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Es bleibt abzuwarten, wie die konkreten Details der Umsetzung aussehen werden und welche Weichen die zukünftige Bundesregierung stellen wird.
WWF berichtet über die grundlegenden Aspekte des Sondervermögens, während Taylor Wessing detaillierte Informationen zur Verwendung und den finanziellen Rahmenbedingungen bereitstellt.