
Die d.i.i. 15. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG, Teil der d.i.i. Deutschen Invest Immobilien Gruppe, sieht sich seit März 2024 mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert. Am 14. April 2025 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft durch das Amtsgericht Wiesbaden eröffnet (Az. 10 IN 319/24). Dr. Romy Metzger ist zur Insolvenzverwalterin bestellt worden, um den komplexen Fall zu betreuen und die Ansprüche der Gläubiger zu klären.
Die Insolvenz betrifft insbesondere Anlegerinnen, die sich an der Gesellschaft in Form eines geschlossenen Fonds beteiligt haben. Diese Form der Investition erfordert typischerweise Einlagen als Kommanditkapital oder über einen Treuhänder, wodurch eine direkte Einflussnahme der Anleger auf die Investments meist ausgeschlossen ist. Anleger der d.i.i. Immobilienfonds sind zunehmend besorgt um ihr investiertes Kapital, welches sie möglicherweise in naher Zukunft verlieren könnten.
Handlungsoptionen für Anleger
Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 22. Juli 2025 bei der Insolvenzverwalterin anmelden, gemäß § 174 InsO. Es ist entscheidend, dass diese Forderungen detailliert begründet und belegt werden. Zudem gibt es spezifische Regelungen, die Gesellschaftern die Anmeldung ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle verwehren, da die Prinzipien der „fehlerhaften Gesellschaft“ Anwendung finden. Dies bedeutet ein erhöhtes Risiko für die Anleger, ihr investiertes Kapital vollständig zu verlieren.
Anleger haben verschiedene Handlungsmöglichkeiten, um ihre Situation zu verbessern. Dazu gehört die Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen Berater oder Vermittler im Falle einer fehlerhaften Anlageberatung. Auch sollten sie sich auf mögliche Rückforderungen von Ausschüttungen durch den Insolvenzverwalter vorbereiten. Eine regelmäßige Information über die Situation der d.i.i.-Gruppe ist unerlässlich, um rechtzeitig rechtliche Schritte einleiten zu können.
Die Hintergründe der Insolvenz
Bereits seit Ostern 2024 hat die Wiesbadener Immobiliengruppe d.i.i. Insolvenzanträge für die D.I.I. Deutsche Invest Immobilien AG und ihre Tochtergesellschaften gestellt. Die Gruppe verwaltet Wohnimmobilien im Wert von rund 4 Milliarden Euro in über 50 Standorten in Deutschland. In der Vergangenheit wurden geschlossene Fonds für private Anleger (Publikums-AIF) angeboten, doch die finanzielle Ungewissheit hat das Vertrauen der Anleger stark belastet.
Insolvenzanträge für mehrere Tochtergesellschaften wie die d.i.i. Facility Services GmbH und die d.i.i. Property Management GmbH wurden im Juni 2024 bearbeitet, dabei wurde Dr. Romy Metzger als Insolvenzverwalterin für viele dieser Gesellschaften eingesetzt. Zudem besteht auch für die Publikums-AIF Wohnimmobilien Deutschland 1 und 2 die Möglichkeit eines Totalverlustes, während für den Fonds d.i.i. 14 bereits Insolvenzanträge gestellt wurden.
Die Anleger müssen sich darauf einstellen, dass die d.i.i. Gruppe und ihre Projekte vor einer schwierigen und ungewissen Zukunft stehen, während sie um den Erhalt ihres investierten Kapitals kämpfen. Jetzt ist mehr denn je eine vorausschauende Beratung und rechtliche Begleitung gefragt, um die bestmöglichen Ergebnisse in dieser Krisensituation zu erzielen.
Für weitere Informationen über die aktuelle Lage können Interessierte die vollständigen Berichte auf anwalt.de und akh-h.de nachlesen.