Claudia Ruth und ihre Familie führten eine normale Dachsanierung durch, als plötzlich das Denkmalamt auftauchte und die Arbeiten stoppte. Das Haus der Ruths wurde unter Denkmalschutz gestellt, ohne dass sie davon wussten. Nun sollten teure Biberschwanzziegel anstelle der bereits verlegten Frankfurter Pfannen verwendet werden. Dies führte zu Mehrkosten von über 31.000 Euro für die Familie, die das Dachgeschoss unbewohnbar machte.
Die Untere Denkmalschutzbehörde in Hanau betrachtete die Reihenhaus-Anlage als Gesamtanlage und betonte die Erhaltung der „Biberschwanz-Dachlandschaft“. Trotz anderer modernisierter Häuser in der Nähe wurde bei den Ruths hart durchgegriffen. Claudia Ruth fühlte sich vom Verfahren überfordert und konnte den Bescheid nicht widersprechen. Sogar der Hinweis auf mögliche Fördergelder half der Familie nicht weiter.
Nach einem Wasserschaden und den behördlichen Auflagen zog die Tochter aus dem unbewohnbaren Dachgeschoss. Claudia Ruth betonte die mangelnde Transparenz im Denkmalschutz-Verfahren und warnte andere Hausbesitzer vor ähnlichen Erfahrungen. Trotz persönlicher Notlage infolge der Erkrankung ihres Mannes konnte die Familie die zusätzlichen Kosten nicht vermeiden. Letztendlich wurden die Bauarbeiten abgeschlossen, doch die finanziellen Belastungen waren enorm.