Gemäß einem Bericht von www.noz.de, nutzen nur etwa 40 Prozent der betroffenen Pflegebedürftigen ihren Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat. Die Pflegekassen haben hierfür im Jahr 2022 insgesamt 2,6 Milliarden Euro ausgegeben, obwohl die tatsächlichen Ansprüche bei vollständiger Inanspruchnahme bei 6,2 Milliarden Euro gelegen hätten. Das bedeutet, dass Leistungsansprüche in Höhe von knapp 3,6 Milliarden Euro im Jahr 2022 ungenutzt geblieben sind.
Für die Finanzbranche bedeutet dies, dass in Zukunft mit einem noch größeren ungenutzten Betrag zu rechnen ist, da die Zahl der Pflegebedürftigen weiter steigen wird. Im Jahr 2023 können Pflegebedürftige ihren Entlastungsbetrag nicht in Anspruch genommen haben, können diesen bis einschließlich Juni 2024 nutzen. Dies bietet eine Chance für die Finanzbranche, verstärkt auf diese Möglichkeiten aufmerksam zu machen und die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrags zu fördern. Dies könnte sich positiv auf die Aktivitäten von Pflege- oder Finanzdienstleistern auswirken, die Pflegebedürftige bei der Abrechnung und Inanspruchnahme unterstützen.
Außerdem hat das Bundessozialgericht in einem Urteil eine Beratungspflicht für Pflegekassen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen festgelegt. Dies bietet auch die Möglichkeit für Finanzberater und -dienstleister, ihre Beratungsdienste anzubieten und zu erweitern. Somit bieten sich hier neue Chancen für die Finanzbranche, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Inanspruchnahme ihrer finanziellen Ansprüche zu unterstützen. Darüber hinaus haben Pflegebedürftige nun einen Rechtsanspruch auf eine halbjährliche Übersicht über die Leistungen, die sie bei der Pflegeversicherung in Anspruch genommen haben, was auch neue Beratungsmöglichkeiten für die Finanzbranche bietet.
Quelle: www.noz.de
Den Quell-Artikel bei www.noz.de lesen