Gemäß einem Bericht von efahrer.chip.de,
Es kursieren viele Mythen rund um die solare Stromgewinnung von Privathaushalten. Einiger dieser Mythen hat sich jetzt die Verbraucherzentrale NRW angenommen, wie unter anderem pv-magazine berichtet. Hier die vier häufigsten Irrtümer:
Mythos 1: Eine Solaranlage bedeutet totale Autarkie
Der Gedanke, dass man sich durch eine Photovoltaik-Anlage und einen Heimspeicher von seinem Stromanbieter komplett unabhängig machen kann, ist ein Irrglaube. Anlage und Speicher können zwar einen gewissen Anteil des Jahresstrombedarfs decken, aber es gibt eine Obergrenze. Der Autarkie-Grad liegt in der Regel zwischen 25 und 90 Prozent. Dieser Wert hängt davon ab, ob ein Speicher vorhanden ist und wie hoch der Gesamtstrombedarf ist. In den Wintermonaten reicht der erzeugte Solarstrom kaum aus, sodass man auf Netzstrom zurückgreifen muss.
Mythos 2: Eine PV-Anlage lohnt nur mit Batteriespeicher
Eine Photovoltaik-Anlage lohnt sich finanziell auch ohne einen Batteriespeicher. Ob sich ein Stromspeicher bei einer solchen Anlage bezahlt macht, hängt von mehreren Faktoren ab. Der private Investor sollte zuerst den Eigenverbrauchsanteil seiner PV-Anlage einschätzen. Danach kann er die Kosten für den Batteriespeicher mit dem Mehrwert eines höheren Eigenverbrauchsanteils abwägen.
Mythos 3: Nur Süddächer eignen sich für Solaranlagen
Süddächer sind nicht immer optimal für die Nutzung von Photovoltaik. Ein Ost-West-Dach bietet da einen Vorteil: Der Ertrag verteilt sich über den ganzen Tag, da die Module auch in den Morgen- und Abendstunden noch Sonne abbekommen. Daher ist es für die effektive Nutzung von Photovoltaik wichtig, nicht nur möglichst viel Solarstrom zu produzieren. Von Bedeutung ist es auch, diesen dann zu erzeugen, wenn er gebraucht wird.
Mythos 4: Mit einem Balkonkraftwerk kann man Haushaltsgeräte betreiben
Stecker-Solargeräte sind eine praktische Lösung für Personen, die kein eigenes Dach haben, um Strom zu erzeugen. Diese Module können entweder am Balkon oder im Garten angebracht werden. Auch wenn viele Mieter hoffen, dass sie damit Haushaltsgeräte wie etwa eine Kaffeemaschine mit Strom versorgen können, ist dies leider nicht möglich. Die aktuell zulässige Nennleistung liegt bei 600 Watt und reicht somit nicht aus.
Die Entkräftung dieser Irrtümer durch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kann dazu beitragen, dass Verbraucher realistischere Erwartungen an die Nutzung von Photovoltaikanlagen haben. Durch die Aufklärung über die tatsächlichen Möglichkeiten und Grenzen der Solarenergie können Verbraucher geeignete Entscheidungen für ihre Energieversorgung treffen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund des anhaltenden Trends zur dezentralen Energieerzeugung von Bedeutung.
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