Gemäß einem Bericht von amp.focus.de, steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2024 von 1,6 auf 1,7 Prozent des Einkommens. Allerdings haben nicht alle Kassen die Beiträge erhöht, und einige haben sie sogar gesenkt. Die Unterschiede beim Zusatzbeitrag bleiben groß, denn er variiert zwischen 0,9 und 2,7 Prozent je nach Krankenkasse.
Aus finanzieller Sicht ist es wichtig zu berechnen, wie viel man durch einen Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse sparen kann. Beispielsweise könnten Personen, die 4.100 Euro brutto pro Monat verdienen und den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,7 Prozent zahlen, 197 Euro pro Jahr sparen, wenn sie zu einer Kasse mit dem niedrigsten Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent wechseln. Mit dem Krankenkassen-Rechner von Finanztip können Interessierte ihr persönliches Sparpotential selbst ausrechnen.
Neben dem Zusatzbeitrag sollten Versicherte auch das Bonusprogramm und die Zusatzleistungen der Krankenkassen berücksichtigen. Ein niedriger Zusatzbeitrag allein macht nicht automatisch eine gute und günstige Krankenkasse aus. Es ist wichtig, dass die Kasse wichtige Leistungen abdeckt und über attraktive Bonusprogramme verfügt. Die Finanztip-Empfehlungen berücksichtigen daher auch Aspekte wie Service, Vorsorge, und finanzielle Zusatzleistungen.
Es ist ratsam, die eigenen Bedürfnisse und Ansprüche an eine Krankenkasse zu überprüfen und bei der Wahl auch darauf zu achten, dass das Angebot passende Leistungen bietet. Der große Krankenkassenvergleich von Finanztip bewertet überregionale Kassen nach verschiedenen Kriterien und gibt einen Überblick über die Preis-Leistungs-Sieger.
Es sollten außerdem die Kündigungsfristen beachtet werden. Personen, die länger als zwölf Monate bei ihrer aktuellen Krankenkasse sind, können jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. Sind sie kürzer dort, ist eine Kündigung nur per Sonderkündigung möglich, falls die Kasse 2024 den Zusatzbeitrag erhöht hat. In beiden Fällen übernimmt die neue Krankenkasse die Kündigung, und es ist lediglich der Arbeitgeber zu informieren.
Den Quell-Artikel bei amp.focus.de lesen