
Das neue digitale Einbürgerungsverfahren in Thüringen geht einen entscheidenden Schritt zur Entlastung von Behörden und Antragsstellenden. Laut Süddeutscher Zeitung wurde dieses Verfahren eingeführt, um die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen effizienter zu gestalten und die Wartezeiten für Antragsteller zu verkürzen. In den Landkreisen Altenburger Land und Weimarer Land ist das digitale Verfahren bereits im Mai aktiv geworden, während im Kreis Eichsfeld die Nutzung seit August 2024 erprobt wird.
Das Flucht- und Integrationsministerium in Nordrhein-Westfalen ist für die Umsetzung des digitalen Verfahrens verantwortlich. Ein Wunsch der Verantwortlichen ist es, ersten Beratungstermine in den Behörden überflüssig zu machen. Antragsstellende können vorab einen Quick Check online durchführen, um zu erfahren, ob sie die Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllen. Die Online-Antragsstellung ist ein Teil der „Einer für alle“-Lösung, die bundesweit in verschiedenen Kommunen implementiert werden soll, nachdem die Pilotphase in Düren und Bielefeld bereits erfolgreich getestet wurde.
Entlastung für alle Beteiligten
Die digitale Reform verspricht eine Erleichterung sowohl für die Mitarbeitenden der Behörden als auch für die Antragsstellenden. Während im Altenburger Land die Bearbeitungszeit von Einbürgerungsverfahren nach erfolgreicher Antragstellung rund zwei Monate beträgt, kann das Verfahren in Erfurt, wo Anträge zuvor teilweise mehrere Jahre in Anspruch nahmen, durch die Neuerungen beschleunigt werden. Ein Stadtsprecher äußerte jedoch Bedenken hinsichtlich der Qualität der Anträge, die online eingereicht werden.
Ein zentraler Aspekt der Einbürgerung in Deutschland ist das Erfüllen bestimmter Voraussetzungen. Dazu gehört ein mindestens achtjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, die Klärung der Identität, der Besitz eines dauerhaften Aufenthaltstitels sowie ausreichende Deutschkenntnisse auf Niveau B1. Zudem müssen Antragsteller nachweisen, dass sie ohne Bezug öffentlicher Leistungen selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können und keine strafrechtlichen Verurteilungen vorliegen. Weitere Informationen hierzu finden sich auf der offiziellen Seite von Thüringen, wie buerger.thueringen.de detailliert beschreibt.
Voraussetzungen und Verfahren
Das Verfahren zur Einbürgerung umfasst eine Reihe von Schritten. Nach der Antragstellung, die sowohl online als auch schriftlich erfolgen kann, müssen die Voraussetzungen durch die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde am Wohnort geprüft werden. Wichtige Dokumente sind dabei ein gültiger Aufenthaltstitel, Nachweise über den Lebensunterhalt sowie Belege für die Deutschkenntnisse. Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt regulär 255 Euro, während sie für minderjährige Kinder bei 51 Euro liegt.
Außerdem ist der Nachweis der Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit erforderlich, sofern der Antragsteller auf die Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit oder Auflagen besteht. Für Personen, die dauerhaft im Ausland leben, ist das Bundesverwaltungsamt in Köln zuständig. Das Einbürgerungsverfahren ist in der Regel auf eine Frist von zwei Jahren befristet, innerhalb derer eine Zusicherung erteilt wird.