
Am 27. August 2025 wurde ein 16-jähriger E-Scooter-Fahrer in Monheim von der Polizei kontrolliert. Die Kontrolle fand um 16:45 Uhr auf dem Monheimer Marktplatz in Donauwörth statt. Der Anlass war die fehlende gültige Kennzeichenplakette. Die Beamten stellten zudem fest, dass der Fahrer keinen Haftpflichtversicherungsvertrag für seinen E-Scooter abgeschlossen hatte. Dies führte zu einer Untersagung der Weiterfahrt und einer Strafanzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Auch wurden die Erziehungsberechtigten des Fahrers informiert, um auf die rechtlichen Konsequenzen aufmerksam zu machen. Dies ist nicht der erste Vorfall dieser Art in der Region.
Wenig später, am gleichen Tag um 12 Uhr, hat ein 17-jähriger E-Scooter-Fahrer in Donauwörth ebenfalls gegen die Vorschriften verstoßen. Dieser kam auf der Dillinger Straße entgegen den Verkehrsregeln verbotenerweise auf dem Gehweg zum Fahren, was von einer Polizeistreife beobachtet wurde. Bei der anschließenden Kontrolle ergab sich, dass auch sein E-Scooter mit keiner gültigen Kennzeichnung versehen war und ebenfalls kein Versicherungsvertrag existierte. Aufgrund dieser Feststellungen wurde auch hier eine Strafanzeige wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie gegen die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung erstattet.
Weitere rechtliche Konsequenzen
Die Kontrolle dieser beiden E-Scooter-Fahrer verdeutlicht die zunehmenden rechtlichen Herausforderungen im Umgang mit Elektro-Tretrollern. Sowohl der 16-Jährige als auch der 17-Jährige haben sich durch ihre Handlungen strafbar gemacht. Das Gesetz sieht vor, dass Fahrer von E-Scootern nicht nur eine gültige Haftpflichtversicherung benötigen, sondern auch ein entsprechendes Kennzeichen anbringen müssen. Die Polizeibehörden setzen zunehmend auf Kontrollen, um sicherzustellen, dass diese Vorschriften eingehalten werden.
Diese Vorfälle werfen auch ein Licht auf die Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Im Fall des 16-Jährigen wurden die Eltern informiert, was darauf hindeutet, dass es notwendig ist, Jugendliche über die geltenden Verkehrsregeln und die damit verbundenen Risiken aufzuklären.