Versicherung

Element Insurance in der Insolvenz: Frist für Ansprüche bis Ende Mai!

Die Element Insurance AG, ein digitaler Versicherer, befindet sich seit März 2025 im endgültigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Charlottenburg hat die Insolvenz offiziell bestätigt, und es sind rund 320.000 Verträge betroffen. Kunden, die von dieser Entwicklung betroffen sind, müssen ihre Ansprüche bis zum 31. Mai 2025 geltend machen, um mögliche Auszahlungen zu sichern. Ruhr24 berichtet, dass Versicherte ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden müssen, einschließlich ausstehender Schadensfälle und Prämienrückzahlungen.

Wichtig ist, dass der Versicherungsschutz seit dem 1. April 2025 erloschen ist. Viele der betroffenen Versicherungsverträge endeten automatisch einen Monat nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Kunden werden angehalten, sofort einen alternativen Versicherungsschutz zu organisieren, um Deckungslücken zu vermeiden.

Hintergründe zur Insolvenz

Die Insolvenz von Element Insurance wurde durch Überschuldung des Unternehmens verursacht, was der BaFin am 20. Dezember 2024 angezeigt wurde. Diese finanzielle Schieflage führte zu einem Neugeschäftsverbot der BaFin nach der Kündigung des Rückversicherungsschutzes.

Element Insurance war als White-Label-Versicherer tätig und kooperierte mit Partnerunternehmen wie Auto Protect, asspario und direkt-AS, was dazu führte, dass viele Kunden möglicherweise unbewusst über diese Partner bei Element versichert waren. Die BaFin rät daher, die eigenen Versicherungsunterlagen zu prüfen, um den tatsächlichen Risikoträger zu identifizieren.

Fristen und Vorgehen für Kunden

Von Element Insurance betroffene Kunden müssen sich beeilen: Die Anmeldungen ihrer Ansprüche sind bis zum 31. Mai 2025 erforderlich. Diese Fristen sind entscheidend, ebenso wie die genaue Prüfung der Vertragsunterlagen. Schäden, die vor dem Ende des Vertrags eintreten, könnten rechtlich gedeckt sein, jedoch besteht keine Garantie auf vollständige Regulierung. Ansprüche aus Schadensfällen werden aus dem Sicherungsvermögen des Unternehmens beglichen und haben Vorrang vor anderen Gläubigerforderungen.

Informationen zur Anmeldung der Ansprüche werden den Betroffenen per Briefpost zugesandt. Der Insolvenzverwalter fordert die Versicherten auf, ihre Ansprüche unter bafin.de anzumelden. Die BaFin bietet keine individuelle Beratung, empfiehlt den Versicherten jedoch, juristischen Rat oder Unterstützung von Verbraucherschutzorganisationen in Anspruch zu nehmen, um in dieser Situation gut beraten zu sein. Kunden sollten daher die Informationen des Insolvenzverwalters aufmerksam lesen und alle Fristen einhalten.

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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