
Die Element Insurance AG befindet sich seit März 2025 im endgültigen Insolvenzverfahren, das vom Amtsgericht Charlottenburg offiziell bestätigt wurde. Die Insolvenz wurde aufgrund der Überschuldung des Unternehmens verursacht, die der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereits am 20. Dezember 2024 angezeigt wurde. Infolge dieser schwierigen Situation sind etwa 320.000 Verträge betroffen, darunter Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen. Kunden müssen ihre Ansprüche bis zum 31. Mai 2025 geltend machen.
Die BaFin hat alle bekannten Betroffenen per Brief informiert und empfiehlt den Versicherungskunden, aktiv zu werden. Insbesondere Versicherte, die über Kooperationspartner wie Friday, hepster oder Panda abgesichert sind, sollten ihre Unterlagen sorgfältig prüfen. Der Versicherungsschutz ist seit dem 1. April 2025 erloschen und die meisten Verträge endeten automatisch einen Monat nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Kunden wird geraten, schnell einen alternativen Versicherungsschutz zu organisieren, um potentielle Deckungslücken zu vermeiden.
Anmeldung von Ansprüchen
Ansprüche, die Kunden aus Schadensfällen und Prämienrückzahlungen geltend machen möchten, müssen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Informationen zur Anmeldung der Ansprüche werden den Betroffenen per Briefpost zugesandt. Diese Ansprüche werden aus dem Sicherungsvermögen des Unternehmens beglichen und haben Vorrang vor anderen Gläubigerforderungen. Allerdings ist unklar, in welcher Höhe und wann diese Ansprüche beglichen werden können, da dies von der Gesamthöhe der Forderungen im Insolvenzverfahren abhängt. Bei unzureichendem Sicherungsvermögen kann es zu einer anteiligen Auszahlung kommen.
Die Versicherungsgesellschaft war als vollständig digitaler und White-Label-Versicherer tätig und viele Kunden könnten sich somit nicht bewusst sein, dass sie bei Element versichert sind. Um den tatsächlichen Risikoträger zu identifizieren und möglicherweise unentdeckte Ansprüche geltend zu machen, ist eine sorgfältige Überprüfung der Vertragsunterlagen dringend ratsam.
Handlungsanweisungen für Kunden
Kunden sollten sich nicht nur auf die Mitteilungen der BaFin verlassen, sondern auch aktiv nach Informationen suchen. Der Insolvenzverwalter fordert Versicherte auf, ihre Ansprüche unter der Webseite www.element-insolvenz.de anzumelden. Für weiteren rechtlichen Rat können Kunden Verbraucherschutzorganisationen oder juristische Berater konsultieren, da die BaFin keine individuelle Beratung anbietet.
Der Insolvenzfall der Element Insurance AG verdeutlicht die Unsicherheiten im Versicherungsmarkt und die Verantwortung, die sowohl Versicherer als auch Kunden tragen, um ihre Rechte und Pflichten in solch komplexen Situationen zu verstehen. Die BaFin betont eindringlich, dass die Prüfung der Versicherungsunterlagen und die Sicherstellung eines alternativen Versicherungsschutzes von entscheidender Bedeutung sind.
Für weitere Informationen und die neuesten Updates zu diesem Fall können Betroffene die Berichte auf Ruhr24 und die offiziellen Mitteilungen der BaFin verfolgen.