Das Europäische Parlament hat nach einem langen Streit die Reform des EU-Stabilitätspakts verabschiedet. Diese Reform stellt die vierte große Umgestaltung des Regelwerks dar und zielt darauf ab, den Umgang mit den Staatsschulden zu verbessern. Die Reform beinhaltet, dass die unangetasteten Maastrichter Grenzwerte für Neuverschuldung und Schuldenquote bestehen bleiben, während die EU-Kommission mehr Macht erhält, um mit jedem Mitgliedsstaat individuell Schuldenabbau zu verhandeln.
Die Schlussabstimmung ergab eine knappe Mehrheit für den Kompromiss, wobei die EVP-Fraktion und die liberale Renew-Fraktion geschlossen dahinter standen. Andere Fraktionen, darunter auch die Grünen, lehnten den Kompromiss hauptsächlich ab. Sie argumentierten, dass die neuen Schuldenregeln Investitionen verhindern würden. Trotzdem wurden Zusatzbestimmungen eingeführt, die mehr öffentliche Investitionen in die grüne und digitale Transformation erlauben.
Das neue Regelwerk sieht vor, dass die EU-Kommission mit jedem Land individuell Schuldenabbaupläne aushandelt, die auf eine Legislaturperiode von vier oder fünf Jahren ausgelegt sind. Länder mit einer hohen Schuldenquote müssen ihre Schulden jährlich um einen bestimmten Prozentsatz senken, während generell das strukturelle Defizit gesenkt werden soll. Der Kompromiss birgt sowohl positive als auch negative Aspekte, insgesamt konnte jedoch die drohende Abschaffung des Pakts abgewendet werden. Es bleibt nun abzuwarten, wie schnell die neuen Regeln angewandt werden und wie die Mitgliedstaaten darauf reagieren.