
Die Krypto-Verordnung der Europäischen Union, bekannt als Markets in Crypto-Assets (MiCA), hat die Phase der Umsetzung erreicht. Diese richtungsweisende Verordnung beschäftigt sich mit der Regulierung von Kryptowährungen in den 27 EU-Mitgliedstaaten und zielt darauf ab, Rechtsklarheit und einheitliche Standards zu schaffen. Neben dem notwendigen Verbraucherschutz sollen auch langfristige Marktstabilität und Transparenz gefördert werden. Cointelegraph berichtet, dass ab Januar 2025 Anbieter von Krypto-Asset-Dienstleistungen (CASPs) Lizenzen erwerben müssen, um rechtmäßig in der EU tätig sein zu dürfen.
Ein besonderes Augenmerk legte die MiCA-Verordnung auf Stablecoins, eine der umstrittensten Komponenten. Die Emittenten müssen in der EU zugelassen sein und ein genehmigtes Whitepaper vorlegen. Strenge Vorgaben, die die Governance und Interessenkonflikte betreffen, sowie Regelungen für Vermögensreserven spielen eine zentrale Rolle. So dürfen Emittenten keine Zinsen für Tokens anbieten, was den USDt (USDT) von Tether, der keine MiCA-Konformität anstrebt, in eine schwierige Lage bringt.
Umsetzung und Übergangsregelungen
Die Umsetzungsphase der MiCA-Verordnung sieht eine Übergangsfrist vor, die es bestehenden Unternehmen ermöglicht, bis zu 18 Monate Zeit zu haben, um die neuen Anforderungen zu erfüllen. Dies bedeutet, dass sie sich auf die kommenden regulatorischen Veränderungen vorbereiten müssen. BitGo hat bereits proaktiv eine MiCA-konforme Lizenz in Deutschland erhalten und will sich damit für institutionelle Akteure innerhalb Europas positionieren. CEO Brett Reeves hebt die strategische Bedeutung dieser Anpassung hervor.
Die MiCA-Verordnung behandelt zudem die Kategorisierung von Kryptowerte in verschiedene Klassen. Dazu gehören E-Money Tokens (EMTs), die an Fiat-Währungen gebunden sind, sowie Asset-referenced Tokens (ARTs), deren Wert an mehrere Vermögenswerte gekoppelt ist. Diese strikte Differenzierung ist Teil der Bemühungen, Transparenz und Sicherheit zu gewährleisten. Die Anforderungen für Self-hosted Wallets sind ebenfalls von Bedeutung: Bei Transaktionen über 1.000 Euro müssen zusätzliche Nachweise vorgelegt werden.
Regulatorische Maßnahmen und Herausforderungen
Ab dem 30. Dezember 2024 müssen Anbieter von Krypto-Dienstleistungen im Rahmen der Transfer of Funds Regulation (ToFR) die Identität von Absendern und Empfängern in Kryptotransaktionen erfassen und verdächtige Aktivitäten melden. Dies steht im Einklang mit den zukunftsweisenden Zielen von MiCA, die darauf abzielen, das Riskomanagement zu verbessern und den Verbraucher zu schützen.
Die permanente Strukturierung der Regulierungslandschaft bringt sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich. Während die Verordnung potenziell zu einer hohen Rechtssicherheit und verbessertem Verbraucherschutz führt, bestehen Bedenken hinsichtlich der hohen Compliance-Kosten und möglicher Innovationshemmnisse, die die Krypto-Branche betreffen könnten. Zudem bleibt der DeFi-Sektor sowie das NFT-Geschäft von den Regelungen unberührt, da diese Bereiche nicht in die MiCA-Verordnung einfließen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die MiCA-Verordnung als erste umfassende Regulierung für Kryptowährungen in Europa eine erhebliche Neuausrichtung in der Krypto-Landschaft darstellt. Die Reaktionen aus der Branche sind gemischt, und die Aufsichtsbehörden werden aufgefordert, klare Leitlinien zu schaffen, um Fragmentierung zu vermeiden und die Einhaltung der neuen Vorschriften zu gewährleisten. Bitcoin-2go erklärt, dass mit der Einführung dieser Verordnung eine neue Ära der Regulierung für digitale Vermögenswerte in Europa eingeläutet wird.