
Am 31. Mai 2025 stehen zahlreiche wichtige Themen im Fokus, die sowohl Verbraucher als auch Unternehmen betreffen. Besonders hervorzuheben ist eine neue Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bezüglich der Verwendung von Cookies auf Webseiten. Diese Entscheidung hat das Potenzial, den Umgang mit Daten im Internet grundlegend zu verändern.
Der EuGH hat festgelegt, dass alle Cookies, die nicht technisch notwendig für den Betrieb einer Webseite sind, einer ausdrücklichen Einwilligung durch die Nutzer bedürfen. Dies bedeutet, dass Webseitenbetreiber sicherstellen müssen, dass Nutzer aktiv in die Nutzung solcher Cookies einwilligen, bevor diese gesetzt werden können. Zu den sogenannten technisch nicht erforderlichen Cookies zählen unter anderem solche aus Tracking- und Analysetools, Affiliate-Diensten, sowie Cookies aus Social-Media-Plugins wie Facebook, Instagram oder Twitter.
Wichtige Kategorien von Cookies
Die Entscheidung des EuGH bringt eine Vielzahl an Beispielen für einwilligungspflichtige Cookies mit sich. Dazu gehören:
- Cookies aus Tracking- und Analysetools
- Cookies aus Affiliate-Diensten
- Cookies aus Remarketing- und Retargeting-Diensten
- Cookies aus Social-Media-Plugins (z.B. Facebook, Instagram, Twitter)
- Cookies aus Video-Embedding-Anwendungen (z.B. Vimeo, YouTube)
- Cookies von Online-Kartendiensten (z.B. Google Maps)
Im Gegensatz dazu unterliegen technisch notwendige Cookies nicht der Einwilligungspflicht. Beispiele hierfür sind:
- Session-Cookies (für Warenkorb oder Spracheinstellungen)
- Flash-Cookies zur Medienwiedergabe
- Cookies von Zahlungsdienstanbietern, die keine Nutzungsanalysen durchführen
- Opt-Out-Cookies zum Widerruf von Cookie-Einwilligungen
Besondere Ausnahmen und neue Services
Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen, die bei der Einwilligungspflicht berücksichtigt werden müssen. Beispielsweise unterliegen Cookies von Amazon Pay, die eine Funktionsdauer von 20 Jahren haben, der Einwilligungspflicht. Auch der PayPal-Express-Checkout-Button setzt Cookies, die nicht technisch erforderlich sind, was ebenfalls eine Einwilligung erfordert.
Einwilligungspflicht entfällt, wenn Cookies lediglich zur Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz verwendet werden. Dies betrifft ebenfalls Cookies aus Live-Chat-Systemen und Messenger-Diensten.
Für Unternehmen, die sich nun auf die neue Rechtslage einstellen müssen, bietet die IT-Recht Kanzlei ein kostenloses Cookie-Consent-Tool an. Dieses Tool ermöglicht ein datenschutzkonformes Cookie-Einwilligungsmanagement und unterstützt Firmen dabei, die neuen Anforderungen effizient umzusetzen. Unternehmen wird geraten, sich umfassend über die neuen Bestimmungen zu informieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Die Berichterstattung über diese Änderungen geht einher mit dem ständigen Bestreben nach mehr Datenschutz im Internet, ein Anliegen, das sowohl von Verbrauchern als auch von Datenschutzbehörden weltweit immer wieder gefordert wird. Weitere Informationen zu den aktuellen Entwicklungen finden Sie auch bei cvj.ch und IT-Recht Kanzlei.