Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil festgestellt, dass Schufa-Auskünfte allein nicht über die Kreditwürdigkeit von Personen entscheiden dürfen. Annabel Oelmann, die Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen, begrüßt dieses Urteil als einen Schritt zur Stärkung der Verbraucherrechte. Sie betont, dass Unternehmen nun höhere Transparenzanforderungen erfüllen müssen, insbesondere bei der Beurteilung von Vertragsabschlüssen.
In der Praxis bedeutet dies, dass die Entscheidung von Banken, Kreditvergaben hauptsächlich auf Basis des Schufa-Werts zu bestimmen, vom Europäischen Gerichtshof als unzulässige automatisierte Entscheidung angesehen wird. Die Entscheidung des EuGH in Luxemburg kam als Antwort auf Fragen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zustande.
Die Schufa spielt eine zentrale Rolle bei verschiedenen Finanzgeschäften, darunter die Beantragung von Krediten, das Mieten von Wohnungen oder der Kauf von Immobilien. Durch die Prüfung der Kreditwürdigkeit einer Person und die Übermittlung des Score-Werts an Unternehmen liefert die Schufa eine Einschätzung darüber, wie zuverlässig Verbraucher ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Das Urteil des EuGH betraf auch die Praxis der Schufa, Restschuldbefreiungen nach abgeschlossener Privatinsolvenz länger zu speichern als im amtlichen Insolvenzregister vorgesehen.
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hat somit weitreichende Konsequenzen für die Verwendung von Schufa-Auskünften und unterstreicht die Bedeutung von transparenten und fairen Verfahren bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern.