Das Europaparlament wird am Mittwoch in Straßburg über die Einführung eines Barzahlungsverbots für Beträge über 10.000 Euro entscheiden. Diese Maßnahme ist Teil eines breiteren Aktionsplans zur Bekämpfung von Geldwäsche innerhalb der EU. Ziel ist es, bestehende Schlupflöcher in nationalen Gesetzen zu schließen und so die Effektivität der Geldwäschebekämpfung zu erhöhen. Darüber hinaus müssen Händler von Luxusgütern die Identität ihrer Kunden überprüfen und verdächtige Transaktionen den Behörden melden.
Die neuen Regeln werden auch den Handel mit hochpreisigen Gütern wie Juwelen, Luxusautos, Privatflugzeugen und Schiffen betreffen. Darüber hinaus ist geplant, die Überwachung von Kryptowährungen sowie von Bankgeschäften von Personen mit einem Vermögen von mindestens 50 Millionen Euro zu verschärfen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, potenzielle Kanäle für Geldwäsche zu identifizieren und zu unterbinden.
Ein wichtiger Bestandteil des Aktionsplans ist die Schaffung der neuen europäischen Anti-Geldwäschebehörde (Anti Money Laundering Authority – Amla) mit Sitz in Frankfurt am Main. Diese Behörde wird zuständig sein für die Überwachung und Durchsetzung der Geldwäschevorschriften innerhalb der EU, um ein koordiniertes Vorgehen gegen Finanzkriminalität zu gewährleisten. Die Einrichtung der Amla markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung einer effektiveren Bekämpfung von Geldwäsche auf EU-Ebene.