Die Reform des europäischen Strommarkts wurde vom Europaparlament in Brüssel genehmigt. Diese Reform soll sicherstellen, dass Stromkunden in der EU künftig besser vor Preisschwankungen geschützt werden. Die Vereinbarung sieht vor, dass Verbraucher das Recht auf Festpreisverträge sowie Verträge mit dynamischen Preisen haben. Des Weiteren können die EU-Länder den Lieferanten untersagen, säumigen Kunden den Strom abzuschalten.
Ein zentrales Element dieser Reform sind die neuen langfristigen Verträge zwischen Regierungen und Stromerzeugern, bekannt als Contracts for Difference. Diese Verträge garantieren den Stromerzeugern einen Mindestpreis für Strom, wenn sie Investitionen in erneuerbare Energien oder Kernkraft tätigen. Sollte der Marktpreis unter einen vereinbarten Preis fallen, wird die Differenz vom Staat ausgeglichen. Im Falle eines höheren Preises geht der Überschuss an den Staat, um Anreize für die heimische Erzeugung von sauberem Strom zu schaffen.
Die Notwendigkeit einer Reform des europäischen Strommarkts ergab sich aus den extrem gestiegenen Strompreisen der letzten Monate. Dies wurde durch explodierende Gaspreise aufgrund des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und Ausfälle von Atomkraftwerken in Frankreich verstärkt. Der Gesetzesvorschlag für diese Reform wurde im Frühjahr von der EU-Kommission vorgelegt und wurde jetzt vom Europaparlament gebilligt. Die Zustimmung der EU-Staaten gilt als reine Formsache.