
Die Evangelische Kirche in Bayern steht vor einer finanziellen Herausforderung, die sich zunehmend auf ihren Immobilienbestand auswirkt. Laut einem Bericht des Donaukurier ist der Rückgang der Kirchensteuer und die sinkende Zahl der Kirchenmitglieder ein besorgniserregendes Signal. Daher analysieren Gemeinden im Landkreis Roth, welche Immobilien langfristig notwendig und finanzierbar sind.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB) ist im Besitz von etwa 1.980 Kirchen und Kapellen sowie weiteren Einrichtungen wie 1.680 Gemeindehäusern, 1.800 Pfarrhäusern, 770 Mehrzweckgebäuden und 800 Kindergärten, wie das Sonntagsblatt berichtet. Die Notwendigkeit, den Immobilienbestand zu überprüfen, wird durch die Prognosen unterstützt, die eine Halbierung der Kirchenmitglieder bis 2050 vorhersagen. Dies hat zur Folge, dass auch die Kirchensteuereinnahmen erheblich zurückgehen könnten. Um auf diese Veränderungen zu reagieren, plant die ELKB, ihren Bestand bis 2035 um bis zu 50 Prozent zu reduzieren.
Diskussion um notwendige Immobilien
Innerhalb der Gemeinden gibt es bereits Diskussionen darüber, welche Immobilien überflüssig sind. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den kleinen Sprengelkirchen und Gemeindezentren, die häufig aus den 1960er und 1970er Jahren stammen. Diese Einrichtungen stehen auf der sogenannten „Roten Liste“ potenzieller Schließungen, wobei größere Kathedralen nicht betroffen sind.
Die Herausforderung der Nachnutzung dieser Immobilien ist komplex, da jede Kirche einen Einzelfall darstellt. Der Flächennutzungsplan der Kommunen klassifiziert Kirchen als „Flächen für Gemeinbedarf“, was den Bau von Wohnhäusern erschwert. Stattdessen erscheinen Projekte wie Studentenwohnheime, Kindergärten und Altenheime als sinnvollere Alternativen zur Umnutzung der Räumlichkeiten.
Emotionale Bindungen und gesetzliche Hürden
Der Abriss von Kirchen ist eine äußerst seltene Maßnahme. In den letzten 30 Jahren gab es laut Angaben der Landeskirche only one instance. Zudem stehen rund 1.280 evangelische Kirchen in Bayern unter Denkmalschutz, was Umbaumaßnahmen further einschränkt. Bevor eine Kirche für weltliche Zwecke freigegeben werden kann, muss sie in einem speziellen Gottesdienst entwidmet werden. Dies stellt einen weiteren Aspekt dar, der die Nachnutzung von Kirchen erschwert, da viele Menschen emotional an diesen Orten hängen und Widerstand gegen Abriss- oder Umbaupläne leisten.