Lkw-Fahrer haftet nicht gegenüber Kasko-Versicherung
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden kann eine Versicherung bei einem leicht fahrlässig verursachten Unfall mit einem bei ihr kaskoversicherten Firmen-Lkw den angestellten Fahrer nicht belangen. Der konkrete Fall beinhaltete einen Fahrer, der mit seinem Laster von der Straße abgekommen und mit zwei Bäumen kollidiert war. Obwohl der Fahrer den Unfall unverzüglich dem Arbeitgeber meldete, erstattete die Versicherung den Schaden und forderte dann das Geld vom Fahrer zurück.
Die Begründung der Versicherung lautete, dass der Fahrer seine Pflichten aus dem Versicherungsvertrag verletzt habe, indem er den Schaden nicht sofort gemeldet und sich nicht vollständig erklärt hätte. Das Gericht wies die Klage jedoch ab, da der Fahrer nicht der Vertragspartner war und somit den Vertrag nicht verletzen konnte. Auch gegenüber dem Unternehmen hatte der Fahrer keine Pflichten verletzt.
Es wurde festgestellt, dass der Fahrer zwar den Unfall leicht fahrlässig verursachte, jedoch im Arbeitsverhältnis kein Anspruch auf Schadensersatz bestand. Somit konnte die Kasko-Versicherung den Fahrer nicht zur Verantwortung ziehen und Rückzahlungen fordern. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden zeigt, dass in solchen Fällen die Haftung des Lkw-Fahrers gegenüber der Kasko-Versicherung begrenzt ist.