
Am 31. Mai 2025 erhielt die Nagelstudio-Chefin Katrin Hille während ihres Urlaubs in Asien einen alarmierenden Anruf von der Polizei. Ein Auto war in ihr Geschäft in Leipzig gefahren. Glücklicherweise gab es keine Verletzten, da zu diesem Zeitpunkt keine Kunden oder Mitarbeiter im Laden waren. Doch die Auswirkungen des Unfalls sind erheblich und haben zu umfassenden Schäden an der Einrichtung geführt.
Das Geschäft konnte bereits wieder öffnen, nachdem die Malerarbeiten abgeschlossen wurden und das Inventar größtenteils ersetzt wurde. Dennoch wirkt der Laden weiterhin wie eine Baustelle. An der Fensterscheibe ist ein provisorischer Sichtschutz angebracht, da die Holzlackierung an der neuen Schaufensterscheibe noch nicht erfolgte. Eine Werbefolie kann ebenfalls aufgrund der unvollständigen Arbeiten noch nicht angebracht werden.
Schadensregulierung und Versicherungsfragen
Katrin Hille hat eine Mietminderung beantragt und steht regelmäßig mit der Hausverwaltung in Kontakt. Die Gebäudeversicherung des Vermieters hat die Schäden am Gebäude und die Bauarbeiten zwar übernommen, jedoch zeigt sich, dass ihre Ladeneinrichtungs- und Geschäftsausfallversicherung in diesem Fall nicht greift. Der Fahrzeuganprall ist nicht versichert, sodass die Kosten von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters getragen werden müssen.
Die Rücklagen von Hille sind mittlerweile aufgebraucht, da sie neue Möbel auf eigene Kosten kaufen musste. Sie wartet nun auf eine Entschädigung und hat die Polizei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, da zwei Fahrzeuge in den Unfall verwickelt waren. Dies macht die Schuldfrage kompliziert. Ein Zeugenaufruf wurde gestartet, um zusätzliche Informationen für die Klärung zu erhalten.
Rechtliche Tipps nach einem Verkehrsunfall
Für Verkehrsunfälle wie diesen bietet der ADAC wertvolle Hinweise zur Schadensregulierung. Erste Schritte umfassen, sofort einen Arzt aufzusuchen, um mögliche Verletzungen dokumentieren zu lassen. Betroffene sollten besonders darauf achten, nichts zu unterschreiben, was sie nicht vollständig verstehen. ADAC-Mitglieder können zudem kostenfreie Erstberatung bei 500 Vertragsanwälten in Anspruch nehmen, sollten sie sich unsicher über ihre Ansprüche fühlen.
Wichtige Tipps |
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Sofort zum Arzt gehen |
Nichts unterschreiben, was nicht verstanden wird |
Kostenfreie Rechtsberatung für ADAC Mitglieder |
Schadenersatzansprüche direkt bei der Kfz-Haftpflicht des Unfallgegners geltend machen |
Die Entscheidung, ob eine Reparatur oder eine Auszahlung des Schadens in Frage kommt, liegt beim Geschädigten. ADAC-Vertragssachverständige können zudem für Gutachten kontaktiert werden. Die Kosten für Mietwagen werden in der Regel während der Reparaturzeiten erstattet, wenn ein Ersatzfahrzeug nachgewiesen werden kann.
Trotz der Schwierigkeiten zeigt sich Katrin Hille erfreut über das Verständnis und die Treue ihrer Stammkunden, auch wenn ihr Geschäft möglicherweise erneut schließen muss, um eine neue Heizung einzubauen. Die gesamte Situation bleibt angespannt, bis alle Schadensfragen geklärt sind und die nötigen Reparaturen abgeschlossen werden können.
Für weitere Informationen zur Geltendmachung von Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall bietet die ADAC-Broschüre „Was tun nach einem Unfall?“ umfassende Unterstützung.
Weitere Details und aktuelle Entwicklungen sind auch in den Berichten von MDR und ADAC nachzulesen.