Gemäß einem Bericht von www.t-online.de, haben fast 25% der Unternehmen, die staatliche Corona-Hilfen in Anspruch genommen haben, Rückzahlungen zu leisten. Dies geht aus einer vorläufigen Bilanz des Wirtschaftsministeriums hervor, die auf Stichproben von 338.000 Anträgen basiert. Allerdings erhalten auch etwa 40% der Betriebe Nachzahlungen vom Bund.
Die Corona-Überbrückungshilfen wurden schnell und unbürokratisch an existenzbedrohte Unternehmen mit großen Umsatzrückgängen ausgezahlt. Die Auszahlung war jedoch an eine Schlussabrechnung gekoppelt, in der der tatsächliche Umsatzrückgang und förderfähige Fixkosten mit der ursprünglichen Prognose verglichen wurden. Rückforderungen sind zum Beispiel möglich, wenn der tatsächliche Umsatzrückgang geringer war als bei Antragstellung erwartet.
Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums wurden insgesamt 13,1 Milliarden Euro Soforthilfe und 63,3 Milliarden Euro für verschiedene Hilfsprogramme wie die November-, Dezember- oder Neustarthilfe ausgezahlt.
Die Frist für die Schlussabrechnungen war der 31. Oktober, kann aber auf Antrag bis zum 31. Januar und im Notfall bis zum 31. März verlängert werden. Das Ministerium betont zudem, dass kein Unternehmen durch starre Rückzahlungsfristen überfordert werden soll.
Als Finanzexperte ist es wichtig zu erwähnen, dass Rückzahlungen von staatlichen Hilfen Auswirkungen auf die Liquidität der Unternehmen haben können. Je nach Höhe der Rückzahlungen müssen Unternehmen ihre Finanzpläne möglicherweise neu ausrichten und Kapitalreserven einsetzen. Dies könnte zu Einschränkungen bei Investitionen und Wachstum führen. Darüber hinaus kann die Unsicherheit über Rückzahlungen und mögliche Verlängerungen der Rückzahlungsfristen die Finanzplanung der Unternehmen beeinflussen.
Es wird wichtig sein, die Entwicklung dieser Rückzahlungen und eventuellen Nachzahlungen im Auge zu behalten, um die Auswirkungen auf den Markt und die Finanzbranche zu beobachten.
Den Quell-Artikel bei www.t-online.de lesen