Gemäß einem Bericht von www.ww-kurier.de,
Viele Glasfasernetzbetreiber wollen Verbraucher per Ausnahmegenehmigung zur Nutzung von Mietgeräten zwingen. Damit wäre die gesetzlich vorgeschriebene Endgerätefreiheit ausgehebelt. Mit einer Stellungnahme setzt sich die Verbraucherzentrale bei der Bundesnetzagentur für den Erhalt der Wahlfreiheit ein.
Die gesetzlich vorgeschriebene Endgerätefreiheit garantiert Verbrauchern das Recht, selbst zu entscheiden, ob sie bei ihrem Glasfaseranschluss ein gekauftes Endgerät oder ein Mietgerät des Netzbetreibers einsetzen möchten. Allerdings wollen die Anbieterverbände vatm, anga, Breko und vku aktuell erreichen, dass Verbraucher das Glasfasermodem (ONT) des Anbieters nutzen müssen.
Sollte die Bundesnetzagentur den Antrag der Verbände genehmigen, könnten Verbraucher energiesparende Kombigeräte, also Router mit integriertem Glasfasermodem, nur noch beim Anbieter mieten. Dies hätte zur Folge, dass Verbraucher, die ein im Handel erworbenes Kombigerät nutzen möchten, gezwungen sind, das Modell vom Anbieter zu mieten. Dies könnte zu einer Einschränkung der Wahlfreiheit und einer Erhöhung der Kosten für die Verbraucher führen.
Bereits seit Ende 2019 hat die Verbraucherzentrale festgestellt, dass sich einige Glasfaseranbieter nicht an die gesetzlich vorgeschriebene Endgerätefreiheit halten. In Gesprächen mit Anbietern und Anbieterverbänden konnten keine Einigungen erzielt werden, und die Anbieter haben bisher keinen geeigneten Nachweis über angebliche Störungen durch Geräte anderer Anbieter vorgelegt. Die Verbraucherzentrale setzt sich mit einer Stellungnahme bei der Bundesnetzagentur für die Erhaltung der Endgerätewahlfreiheit ein und hofft, dass der Antrag der Anbieterverbände abgelehnt wird.
Nicht alle Anbieter stehen hinter dem Antrag der Anbieterverbände. Bei Glasfaseranschlüssen der Deutschen Telekom können Verbraucher bereits seit Ende 2021 im Bestellprozess auswählen, ob sie ein eigenes Glasfasermodem bzw. einen Router mit integriertem Glasfasermodem nutzen möchten, oder ein Gerät des Anbieters kaufen oder mieten möchten. Dies zeigt, dass eine Wahlfreiheit möglich ist und die Anbieter sich den gesetzlichen Vorgaben anpassen können. Insgesamt ist es wichtig, dass die Endgerätewahlfreiheit erhalten bleibt, um den Verbrauchern die Möglichkeit zu bieten, die für sie optimale Lösung zu wählen.
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