Gemäß einem Bericht von www.focus.de, sind Immobilien so teuer geworden, dass viele Vermögenswerte bereits den Freibetrag für die Erbschaftssteuer überschreiten. Aus diesem Grund raten Experten Eltern und Großeltern, Vermögenswerte schon zu Lebzeiten zu überschreiben, um die gleichen Freibeträge wie bei der Erbschaftssteuer auszuschöpfen, und zwar alle zehn Jahre wieder. Allerdings müssen Beschenkte beachten, dass der Sozialhilfeträger Schenkungen während der ersten zehn Jahre rückgängig machen kann, wenn der Schenkende bedürftig wird. Beschenkte dürfen jedoch nicht selbst verarmen und es gibt verschiedene Bedingungen, unter denen die Rückforderung ausgeschlossen ist.
Welche Bedeutung haben Unterhaltsansprüche des Schenkers?
Der Schenker muss zuerst seine Unterhaltsansprüche geltend machen, und die Unterhaltspflicht der beschenkten Personen hängt von ihrem Einkommen und ihrer Verwandtschaftsbeziehung ab. Der Sozialhilfeträger muss nachweisen, dass der Schenkende bedürftig ist und kein weiteres Vermögen besitzt, bevor eine Rückforderung erfolgt. Die Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn der Beschenkte das Geschenk nicht ohne seinen eigenen Unterhalt zu gefährden zurückgeben kann.
Beschenkte dürfen nicht selbst verarmen
Wenn der Beschenkte das Geschenk nicht zurückgeben kann, ohne seinen eigenen Unterhalt zu gefährden oder wenn das Geschenk nicht mehr vorhanden ist, kann die Rückforderung ausgeschlossen werden. Außerdem kann der Umfang des Schenkungsrückforderungsanspruchs reduziert werden, wenn der Beschenkte im Vertrag vereinbart hat, dem Schenker einige Räume zum Wohnen zu überlassen oder für Pflegedienste zu sorgen.
Die aktuellen Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt zeigen, dass die Problematik der Schenkungssteuer und ihre Auswirkungen auf den Sozialhilfeträger eine wichtige Rolle für Besitzer und Beschenkte von Immobilien spielen. Es ist entscheidend, dass Vermögensübertragungen sorgfältig geplant werden, um unerwartete Konsequenzen zu vermeiden.
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