
Viele Menschen möchten mit 63 Jahren in Rente gehen. Es gibt jedoch einige wichtige Faktoren, die bei der Planung der Rente berücksichtigt werden sollten. Um vorzeitig in Rente gehen zu können, müssen mindestens 35 Rentenjahre nachgewiesen werden. Bei einer vorzeitigen Rente wird jedoch mit Rentenabschlägen gerechnet, die sich dauerhaft auswirken.
Das reguläre Rentenalter wird schrittweise erhöht, sodass der Jahrgang 1958 mit 66 Jahren, der Jahrgang 1959 mit 66 Jahren und 2 Monaten, und dies setzt sich bis zu den Jahrgängen 1964 fort, die erst mit 67 Jahren in den Ruhestand eintreten können. Besonders für Menschen, die 45 Rentenversicherungsjahre erreichen, gibt es die Möglichkeit, früher und ohne Abschläge in Rente zu gehen.
Frühzeitige Rente und ihre Abschläge
Für den Jahrgang 1961 ist der frühzeitige Rentenbeginn bereits mit 64 Jahren und 6 Monaten möglich, während der Jahrgang 1962 ab 64 Jahren und 8 Monaten in Rente gehen kann. Für die Jahrgänge 1963 und 1964 gelten noch spätere Altersgrenzen, wobei der Jahrgang 1963 mit 64 Jahren und 10 Monaten und der Jahrgang 1964 erst mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen kann.
Es ist wichtig zu beachten, dass bei einer Rente ab 63 Jahren Abschläge fällig werden. Für den Jahrgang 1960 liegt der Abschlag bei 4,8 %, während es für den Jahrgang 1961 bereits 9,0 % sind. Der Abschlag für den Jahrgang 1962 beträgt 13,2 % und für den Jahrgang 1963 sind es 13,8 %. Diese Abschläge gelten dauerhaft und können signifikante finanzielle Einbußen mit sich bringen.
Beispielberechnung der Rentenabschläge
Ein Beispiel verdeutlicht die Auswirkungen dieser Abschläge: Bei einer regulären Rente von 2000 Euro, die mit 63 Jahren bezogen wird, beträgt der monatliche Abschlag 288 Euro. Alternativ haben Rentner die Möglichkeit, eine Flexirente zu wählen, die es ermöglicht, während des Rentenbezugs Teilzeitarbeit auszuüben und dadurch finanzielle Einbußen zu minimieren.
Darüber hinaus können freiwillige Einzahlungen in die Rentenversicherung ab dem 50. Lebensjahr geleistet werden. Diese Zahlungen sind steuerlich bis zu 29.000 Euro absetzbar und tragen dazu bei, mögliche Rentenabschläge auszugleichen. Es ist ratsam, individuelle Beratung von der Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen, um die persönlichen Optionen genau zu prüfen.
Obwohl der Weg in den Ruhestand viele Herausforderungen mit sich bringt, stehen diverse Optionen zur Verfügung, um die finanzielle Situation im Alter abzusichern. Weitere Informationen über die Flexirente und ihre Vorteile finden Interessierte auf der Webseite der Sparkasse, die eine detaillierte Beratung in Finanzfragen anbietet, um die individuelle Rentenplanung zu optimieren. Der Stern und die Sparkasse bieten hilfreiche Einblicke in dieses wichtige Thema.