Die Berliner Sparkasse hat kürzlich Gebühren ohne explizite Zustimmung der Kunden erhöht, was zu einem emotionalen Rechtsstreit zwischen Verbraucherschützern und Sparkassen geführt hat. Ein Gerichtsurteil in erster Instanz hat nun festgestellt, dass die Berliner Sparkasse seit 2016 unzulässige Gebührenerhöhungen für Girokonten durchgeführt hat. Diese Entscheidung könnte Auswirkungen auf eine Vielzahl von Sparkassen-Kunden haben.
Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) war es der Berliner Sparkasse nicht gestattet, Gebühren ohne Zustimmung der Kunden zu erhöhen oder neu einzuführen. Eine Klage vor dem Berliner Kammergericht, die vom vzbv eingereicht wurde, führte zu diesem eindeutigen Urteil. Das Gericht stufte die Klage in wesentlichen Punkten als berechtigt ein und könnte Kunden zukünftig Rückzahlungen bescheren, sobald das Urteil rechtskräftig wird.
Die Verbraucherzentrale wirft der Berliner Sparkasse vor, die Gebühren ohne explizite Zustimmung der Kunden mehrfach erhöht zu haben. Ein konkretes Beispiel war die Umstellung vom „Girokonto Comfort“ auf „Giro Pauschal“ Ende 2016, begleitet von einer einseitigen dreieuro Erhöhung der monatlichen Gebühr. Aufgrund der Weigerung der Sparkasse, die Mehrbeträge zurückzuzahlen, wurde eine Sammelklage, eine Musterfeststellungsklage, von den Verbraucherschützern eingereicht.
Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf andere Sparkassen-Kunden haben, da ähnliche Fälle in anderen Institutionen wie der Sparkasse Köln/Bonn in der Schwebe sind. Die laufende Klage ruht, um das Urteil aus Berlin abzuwarten, was den Kunden Hoffnung auf Rückerstattung geben könnte. Kunden könnten grundsätzlich auf Rückerstattung hoffen, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank vorsehen, dass Kunden den Änderungen zustimmen, wenn sie nicht innerhalb von zwei Monaten widersprechen. Allerdings birgt die Geltendmachung von Ansprüchen das Risiko von Kontokündigungen durch Banken mit geänderten AGBs.