
Am 16. Mai 2025 plant die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken umfassende Strukturreformen im Gesundheits- und Pflegebereich. Diese Reformen sind dringend erforderlich, so Warken, da die Herausforderungen, vor denen das System steht, beträchtlich sind. Der Geschäftsführer der Gematik, Florian Fuhrmann, zog in der gleichen Sitzung eine positive Bilanz zur elektronischen Patientenakte (ePA), die nach zwei Wochen beeindruckende Abrufzahlen verzeichnete. Im Mai sollen außerdem 800 Millionen Euro in den Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bereitgestellt werden, was in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium beschlossen wurde.
Die Lage der GKV wird von Warken als dramatisch beschrieben. Gesundheitspolitische Reformen, insbesondere die Reform der ambulanten Regelversorgung, finden großen Zuspruch. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann bekräftigte die Unterstützung der Bundesregierung für diese Reformen und hob hervor, dass die hausarztzentrierte Versorgung (HZV) als Modell für ein zukünftiges Primärarztsystem verbindlicher gestaltet werden solle.
Reformen im Krankenhauswesen
Eine grundlegende Änderung des Vergütungssystems in der stationären Versorgung steht ebenfalls bevor. Laut dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz wird Qualität und Spezialisierung zukünftig belohnt, während flächendeckende Versorgungsangebote durch Zuschläge gefördert werden. Diese Umstellungen beginnen 2025 und sollen bis Ende 2026 schrittweise umgesetzt werden. Ein zentraler Punkt wird die Zuordnung von Leistungsgruppen für Krankenhäuser durch die Bundesländer sein, was bis Ende 2026 erfolgen muss.
Darüber hinaus ist eine grundlegende Überarbeitung des Finanzierungssystems zwischen 2027 und 2028 vorgesehen. Eine wichtige Maßnahme zur Verbesserung der Personalsituation in Krankenhäusern ist die wissenschaftliche Erprobung eines Personalbemessungsinstruments, das auch für andere Berufsgruppen wie Hebammen und Physiotherapeuten relevant sein könnte. Diese Überprüfung wird bis September 2025 durchgeführt.
Entbürokratisierung und Refinanzierung
Eine massenhafte Entbürokratisierung im Gesundheitswesen ist ebenfalls Teil der Reformpläne. Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands in Krankenhäusern werden eingeführt, darunter die Harmonisierung und Vereinfachung von Prüfverfahren sowie die Möglichkeit, Prüfintervalle für Strukturprüfungen auf drei Jahre zu verlängern. Zusätzlich werden Pflegeentlastende Maßnahmen künftig pauschal anerkannt.
Ein wichtiger Punkt in den Reformen betrifft die Tarifkostenrefinanzierung. Ab 2024 sollen Kostensteigerungen durch Tarifsteigerungen für Krankenhauspersonal vollständig refinanziert werden. Dies wird den Krankenhäusern helfen, ihre finanziellen Belastungen besser zu bewältigen.
In der aktuellen gesundheitspolitischen Debatte warnen die Bundesärztekammer sowie der Fachverband Drogen- und Suchthilfe (FDR) vor großen Herausforderungen, besonders im Hinblick auf die Unterstützung von Suchterkrankten und die steigenden Drogentoten. Long Covid und chronische Erschöpfung verursachten in Deutschland 2024 soziale Kosten in Höhe von rund 63 Milliarden Euro. Verbände fordern mit Nachdruck zügige Reformen im Pflegebereich, insbesondere anlässlich des internationalen Tags der Pflegenden.
Die anstehenden Reformen im Gesundheitssystem haben das Potenzial, die Struktur der Versorgung nachhaltig zu verbessern und werden von verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen genau verfolgt. Der Reformprozess wird jedoch nicht ohne Schwierigkeiten verlaufen, was die Ministerin und die relevanten Verbände immer wieder betonen.
Weitere Informationen sind auf den Websites der Allgemeinen Ortskrankenkassen und des Bundesgesundheitsministeriums zu finden.